Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 19.06.2013, 21:49 Uhr

keine AE Frage aber ....

Kommt im wesentlichen darauf an, was Du für Einkünfte aus welchen Einkunftsarten hast (nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, andere Einkünfte von mehr als 410 Euro, Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie z.B. Lohnersatzleistungen, Mutterschaftsgeld, Elterngeld etc.), ggf. aber auch, ob Du bestimmte Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte hast eintragen lassen, ob Du auf Lohnsteuerklasse VI gearbeitet hast, ob das Finanzamt Dich zur Abgabe aufgefordert hat etc. pp.

Im Grunde ist es in § 46 Abs. 2 EStG ziemlich erschöpfend geregelt:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

 
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