Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 09.02.2010, 15:02 Uhr

@Katharina

Ich habe wegen mangelndem Enthusiasmus der JA-Mitarbeiter meine Beistandschaft gekündigt und mir einen Rechtsanwalt genommen.
Da mein Sohn keine Millionen verdient (geht ja um seinen Unterhalt) war der Beratungsschein vom Amtsgericht auch schnell ausgestellt (Kosten für den Rechtsanwalt damit *grübel* 10 Euro oder so.)

Meinen Ex habe ich mit der Aufforderung doch zu arbeiten und sich auf ALLE offenen und möglichen Stellen zu bewerben tatsächlich geschockt.

Klar bekommt nicht jeder einen super Job. Wer ihn aktuell nicht hat muss ich aber selbst in den Hintern treten und zumindest danach suchen! Die entsprechenden Bemühungen muss man eben beweisen können.

Ich habe an den Rechtsanwalt meines Ex zwei Seiten Stellenanzeigen aus der Zeitung weitergeleitet, die alleinig eine abgeschlossene Berufsausbildung verlangen und den KV in die Lage versetzt hätten den Unterhalt für seinen Sohn voll zu zahlen. *fg*
Ende vom Lied: Seine Eltern überweisen mir den Mindestunterhalt (was immer noch mehr als UVG ist) und ich verhalte mich ruhig. Guter Deal. *grins*

Fakt ist: Vollzeit arbeit muss (soweit gesundheitlich machbar) zumindest gesucht werden. Ein "dann geh ich halt nicht arbeiten" zählt nicht. Da muss man halt mal mit ein paar Paragraphen winken.

Textauszug aus dem Schreiben meiner Anwältin:
Schon jetzt weise ich darauf hin, dass Sie aufgrund der Minderjährigkeit Ihres Kindes eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit haben. Sie haben sicher zu stellen, dass Sie mindestens bezüglich eines Unterhaltes von 100% der Regelbedarfsverordnung Leistungsfähig sind.

Wer sich nicht ausreichend um einen entsprechenden Job bemüht, dem kann ein sogenanntes fiktives Einkommen angerechnet werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Selbstbehalt von 900 Euro fällt... Unangenehm... ;o)

Liebe (und kämpferische) Grüße
Corinna

 
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