Alleinerziehend, na und?

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Unterhaltsfrage

Thema: Unterhaltsfrage

Hallo, weiß das jemand von euch? Der Vater zahlt Unterhalt an seine Exfrau für das Kind. Durch die Eheschulden bla bla, zahlt er statt der 383Euro (Düsseldorfer Tabelle) nur 262 Euro. Wurde so ausgerechnet. Jetzt hat er noch ein Kind bekommen. Wohnt mit der Freundin nicht zusammen. Sie bekommt ja jetzt eigentlich auch Unterhalt für ihr Kind. Werden jetzt die 262 Euro durch 2 geteilt? Bzw dem größeren Kind steht ja etwas mehr Unterhalt zu. Weiß jemand wie das aussieht? Und wie ist es dann, wenn die beiden irgendwann zusammen ziehen? Wird dann wieder der komplette Unterhalt für das erste Kind fällig? Liebe Grüße Sylvia

Mitglied inaktiv - 09.02.2010, 11:40



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Es muss eine neue Unterhaltsberechnung durchgeführt werden. die sollte er anstoßen. Es wird dann sein Nettolohn um evtl ehel. Schuldenabtrag, ggf. Werbungskosten, etc. bereinigt. Die Differenz zwischen der Berechnungsgrundlage (=bereinigtes Einkommen) und seinem Mindesselbstbehalt (=900 Euro) wird dann proportional aufgeteilt. (Mangelfallberechnung) Will heißen, das ältere Kind bekommt einen höheren Unterhalt sofern es sich in einer anderen Altersklasse befindet. Das wird in der Mangelfallberechnung berücksichtigt. Zusätzlich könnte ihm aber vom Jugendamt oder dem Rechtsanwalt auferlegt werden einen 400 Euro Job anzunehmen. Er hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit durch die Unterhaltsverpflichtung. Grundsätzlich muss er alles tun um aus dem Mangelfall heraus zu kommen. Das bedeutet auch, sich ggf. einen neuen Job zu suchen. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 09.02.2010, 13:34



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Wer bitte setzt das denn durch??? Der Vater meiner Kinder zahlt nichts und hat immer so Jobs wo er dann mal nur 600 Euro verdient oder dann 1100 und wir gehen leer aus. Und dem hat noch nie jemand gesagt das er nicht nur eine Stelle mit 3 bis 4 h am Tag annehmen kann denn dann kommt immer besser als er hat nichts. und wenn er Voll arbeitet gibt es halt nicht mehr weil er nicht mehr in seinem Beruf genommen wird.Sondern immer nur als Hiewie wie Hausmeister und Co. Wer bitte sorgt denn nun dafür das er arbeitet bei fast 4 Millionen Arbeitslosen wie er sagt findet er nichts besseres. Und bevor er uns was zahlt geht er lieber gar nicht arbeiten. Wenn ich immer lese was alles möglich ist dann wundere ich mich nur warum weder das JA noch die Sozialagentur oder sonst nicht wer das durchsetzt von dem was auf den Papier steht haben wir nämlich nichts

Mitglied inaktiv - 09.02.2010, 14:47



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Ich habe wegen mangelndem Enthusiasmus der JA-Mitarbeiter meine Beistandschaft gekündigt und mir einen Rechtsanwalt genommen. Da mein Sohn keine Millionen verdient (geht ja um seinen Unterhalt) war der Beratungsschein vom Amtsgericht auch schnell ausgestellt (Kosten für den Rechtsanwalt damit *grübel* 10 Euro oder so.) Meinen Ex habe ich mit der Aufforderung doch zu arbeiten und sich auf ALLE offenen und möglichen Stellen zu bewerben tatsächlich geschockt. Klar bekommt nicht jeder einen super Job. Wer ihn aktuell nicht hat muss ich aber selbst in den Hintern treten und zumindest danach suchen! Die entsprechenden Bemühungen muss man eben beweisen können. Ich habe an den Rechtsanwalt meines Ex zwei Seiten Stellenanzeigen aus der Zeitung weitergeleitet, die alleinig eine abgeschlossene Berufsausbildung verlangen und den KV in die Lage versetzt hätten den Unterhalt für seinen Sohn voll zu zahlen. *fg* Ende vom Lied: Seine Eltern überweisen mir den Mindestunterhalt (was immer noch mehr als UVG ist) und ich verhalte mich ruhig. Guter Deal. *grins* Fakt ist: Vollzeit arbeit muss (soweit gesundheitlich machbar) zumindest gesucht werden. Ein "dann geh ich halt nicht arbeiten" zählt nicht. Da muss man halt mal mit ein paar Paragraphen winken. Textauszug aus dem Schreiben meiner Anwältin: Schon jetzt weise ich darauf hin, dass Sie aufgrund der Minderjährigkeit Ihres Kindes eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit haben. Sie haben sicher zu stellen, dass Sie mindestens bezüglich eines Unterhaltes von 100% der Regelbedarfsverordnung Leistungsfähig sind. Wer sich nicht ausreichend um einen entsprechenden Job bemüht, dem kann ein sogenanntes fiktives Einkommen angerechnet werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Selbstbehalt von 900 Euro fällt... Unangenehm... ;o) Liebe (und kämpferische) Grüße Corinna

Mitglied inaktiv - 09.02.2010, 15:02



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Hey Der Wert, den du aus der Düsseldorfer tabelle hast (383) ist der schon abzüglich des hälftigen Kindergeldes? das wird nämlich ift vergessen, er zahlt dann nämlich eigentlich nur 291,-€ und dann halt 29 weniger wegen den Schulden (was ja nun nicht DIE Welt ist) Sein Einkommen -900 (Eigenbedarf) und dann werden die Schulden bei der ersten Frau berechnet, bei der zweiten aber nicht, soweit ich weiß, weil die Schulden ja in ERSTER Ehe netstanden, un dnicht als gemeinsame Schulden anzusehen sind beim zweiten Kind? Kompliziert, irgendwie...

Mitglied inaktiv - 09.02.2010, 14:15