Geschrieben von Janka_ am 28.10.2008, 20:17 Uhr |
KInderkrankentage
Hallo!
Vor 3 Wochen musste ich auf Arbeit vier Tage fehlen, da Benjamin krank war.
In meiner alten Firma war die Weiterbezahlung im Krankheitsfall des Kindes vertraglich ausgeschlossen und somit zahlte dann die Krankenkasse, was ja aber immer etwas weniger war.
Nun habe ich im Juni in einer neuen Firma begonnen, im neuen Arbeitsvertrag gibt es hierzu keine Regelung. Ich dachte aber, wenn nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen, zahlt die Firma 100% weiter.
Nun war heute meine Gehaltsabrechnung im Briefkasten und Gehalt war leider um die 4 Tage gemindert. Wie ist denn hier die rechtliche Lage? Muss ich mich nun doch an die Krankenkasse wenden (Kinderpflegekrankschreibung durch Arzt habe ich) oder ans Lohnbüro meines Arbeitgebers?
LG Janka
Re: KInderkrankentage
Antwort von Suka73 am 28.10.2008, 20:19 Uhr
also soweit ich weiß, ist das im arbeitsrecht verankert und da kann in deinem vetrag was stehen oder nicht... kann ich aber auch falsch liegen mit.
du hast doch sicher noch die krankschreibung ovm kind, oder? die dreh mal um, auf der rückseite musst ein paar sachen ausfüllen und das reichst bei der krankenkasse ein, die zahlen dir dann die restlichen 4 tage (wenn auch nicht zu 100%)
lg sue
Re: KInderkrankentage
Antwort von Speedy78 am 28.10.2008, 20:22 Uhr
Und man bekommt einen Schrieb von der Krankenkasse das man dann bei der Steuer vorlegen muss!
Re: KInderkrankentage
Antwort von Janka_ am 28.10.2008, 20:23 Uhr
Hi Sue!
Klar, die Option mit der KK besteht. Allerdings muss ich da auf der Rückseite ja auch unterschreiben, dass ich keine anderen Ansprüche an Lohnfortzahlung habe.
Nur, wenn es halt so ist, wie ich dachte, 100% Weiterbezahlung wären schon besser. Können ja auch irgendwann mal mehr Tage sein, dass so eine Kürzung richtig ins Geld geht, daher will ich es schon definitiv wissen.
Sonst alles O.K. bei dir?
LG Janka
Re: KInderkrankentage
Antwort von engelchen_lpz am 28.10.2008, 20:23 Uhr
krankenkasse... die wenigstens ag haben kinderkrankentage als lohnfortzahlung
Re: KInderkrankentage
Antwort von ursel66 am 28.10.2008, 20:29 Uhr
Bei uns - öffentl. Dienst - ist es so, dass privat Versicherte bis zu 4 Tage im Jahr Anspruch auf Fortzahlung haben (dann muss im Vertrag mit der Privaten (extra vereinbart) die Kraka eintreten. Die Gesetzlich versicherten haben ab dem 1. Tag die Krankenkasse in Anspruch zu nehmen....
LG
Ursel
Re: KInderkrankentage
Antwort von Suka73 am 28.10.2008, 20:32 Uhr
ja ois schick und bei dir? gerade heute mußte ich an dich denken :)
frag doch mal in der personalabteilung nach?
Re: KInderkrankentage
Antwort von Sassi1 am 28.10.2008, 22:13 Uhr
Wenn im Vertrag kein Sonderurlaub mit Weiterzahlung der Bezüge zur Krankenpflege zugesichert ist, bekommst Du nur den KK-Anteil.
Ich bekomme auch keine Weiterbezahlung....
Antwort von LeRoHe am 29.10.2008, 12:37 Uhr
die ist nicht im Arbeitsvertrag verankert, also bin ich der Depp und muss mich mit den 80% die mir die KK für die jeweiligen Tage zahlt, vorlieb nehmen.
Allerdings habe ich ein übervolles Überstunden-Depot. Wenn mein Sohn krank ist, bleib ich auf Überstunden daheim, den Antrag geb ich halt erst hinterher ab.
Bemittleidet mich mal...
Kindermund :)
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