Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mimi-mami am 15.04.2008, 14:19 Uhr

Jugendamt(Kindsvater)

Das du das in Ruhe regeln möchtes ohne Streß ist klar. Warte einfach ab bis dein Kleines auf der Welt ist. Dann beantragst du einfach die Beistandschaft und das JA wird dann alles für dich erledigen. Sie werden dann auch den Vaterschaftsstest machen, falls der KV die Vaterschaft anzweifelt.
Der KV ist übrigends nicht nur dem Kind unterhaltspflichtig - auch dir!
Der KV meines Sohnes musste auch in der Schwangerschaft für mich zahlen, da ich arbeitslos war und Wohngeld bekam. Dieses Wohngeld hat dann das AA von ihm zurückverlangt und zusätzlich musste er dann die Hälfte der Babyerstausstattung bezahlen. (Das wollte ich zwar nicht, aber das war dem AA egal!)
Und da ich jetzt die ersten 3 Jahre nicht arbeiten gehe ist der KV auch mir Unterhaltspflichtig.

Erkundige dich einfach mal auf dem Arbeitsamt ...

 
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