Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 14.04.2008, 14:38 Uhr

Jugendamt(Kindsvater)

Du wirst ihn als Vater angeben, Schnegge!!! Es gibt keinen Grund, der dagegen spricht - oder doch?! Du weißt auch, dass er Dir und dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist. Also kann er schonmal anfangen seine Gehaltsnachweise der letzten Jahre rauszusuchen. Ich würd ihm noch mal schreiben und zwar per Einschreiben/Rückschein. Und BERATEN kann Dich das Jugendamt auch vor der Geburt, was meinst wie oft ich da war...

LG Sue

 
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