Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Schrulle am 12.03.2009, 13:43 Uhr

**JA**oder**NEIN**

hallo ihr lieben, vielleicht könnt ihr mir helfen

also, der papa meiner süssen wollte ja nun keinen kontakt mehr zu uns (seit 3 wochen nun schon) und zahlt auch keinen unterhalt (warum auch immer)

gestern kam ein anruf das er uns doch besuchen möchte (iss scheinbar zur bessinung gekommen)heute nach der arbeit.

ich habe ja gesagt weil, egal was zwischen uns vorgefallen ist, es ist und bleibt der papa von meiner süssen und ich möchte ihr ihm nicht vorenthalten (obwohl ich sauer bin!!)

meine freundin aber meint, solange er keinen unterhalt bezahlt und sein leben nicht im griff hat soll ich ihm den besuch verweigern.

mh, und nun????ja oder nein???ich meine das er fremdgegangen ist und das er kein unterhalt bezahlt rechtfertigt doch nicht das ich die beziehung zwischen vater und tochter unterbreche ODER?????das sind doch 2 paar schuhe oder???er kann doch in der nähsten zeit beweisen (unterhaltszahlungen, besuche usw) das ihm auch was daran liegt und ich sollte ihm die möglichkeit einräumen oder????***HÜLFE***RATLOS*

 
11 Antworten:

Re: **JA**oder**NEIN**

Antwort von vallie am 12.03.2009, 13:47 Uhr

das recht auf umgang besteht auch ohne daß er unterhalt zahlt.

was das mit dem leben nicht im griff heißen mag, weißt nur du.
ansonsten hast du völlig recht.

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Re: **JA**oder**NEIN**

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 12.03.2009, 13:48 Uhr

Schließe mich deiner Meinung an. Der Umgang mit dem Kindesvater ist für deine Kleine wichtig! Hätte mich genau wie du entschieden.

LG
SPMFL

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Re: **JA**oder**NEIN**

Antwort von Schrulle am 12.03.2009, 13:49 Uhr

ach ja, er ist spielsüchtig, automatenspieler.........darum nie geld weil er seinen lohn meistens am selben tag verspielt und darum (kann) er keinen unterhalt zahlen

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Re: **JA**oder**NEIN**

Antwort von +emfut+ am 12.03.2009, 13:51 Uhr

Das ist ein Kind mit Gefühlen und kein Gegenstand zur Erpressung des Kindsvaters.

Zumal Umgang ein Recht des KINDES ist, und nicht des Vaters. Du würdest also dem KIND sein Recht verweigern, um DEM VATER eines auszuwischen. Macht das Sinn? Nein? Eben!

Gruß,
Elisabeth.

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Re: **JA**oder**NEIN**

Antwort von ursel66 am 12.03.2009, 13:53 Uhr

Umgang und Unterhalt ist zu trennen.... wenn du persönlich DEINE Empfindungen bei Seite schieben kannst, unterstützt du die Besuche für den Kind.Sie merkt, wenn du eigentlich am liebsten
Aber, wenn er den Lohn verspielt, was ist mit direkter Lohnpfändung beim Arbeitgeber?
LG
Ursel

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Re: @+emfut+

Antwort von Schrulle am 12.03.2009, 13:55 Uhr

er wollte mich erpressen wenn ich ihn nicht wieder zurücknehm will er uns beide nie wiedersehen, da haben wir keine gemeinsame tochter mehr.

aber ich seh schon das ich richtig gedacht und auch entschieten habe

DANKE EUCH

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Re: wegen lohnpfändung

Antwort von Schrulle am 12.03.2009, 13:57 Uhr

ich habe das auf dem JA angegeben, wir sind aber seit januar erst getrennt und irgendwie "muss" man eine zahlungsfrist von 6 Monaten gewähren, ich soll erst mal unterhaltsvorschuss beantragen und nach 6 Moonaten gäng das mit der lohnpfändung..............gerade weil er alles verzockt

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Re: **JA**

Antwort von Lena_1977 am 12.03.2009, 14:02 Uhr

Für die Zwerge ist Papa einfach der Papa - egal ob er Unterhalt bezahlt, die Mama ruiniert und betrogen hat.
Solange keine Gewalt im Spiel ist würde ich sagen - Kontakt zwischen Papa und Kind - auch wenns schwer fällt.

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Re: **JA**

Antwort von bobfahrer500 am 12.03.2009, 14:19 Uhr

Hi, das sind genau DIE Freunde / Freundinnen / Bekannte und Verwandte die ich am liebsten hab! Klar gehst du drauf ein, evtl ist es DIE Chance das Ruder rumzureißen! Viel Glück

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Re: **JA**oder**NEIN**

Antwort von Zornroeschen am 12.03.2009, 14:31 Uhr

Grundsätzlich bin ich natürlich auch der Meinung, daß der Kontakt zwischen Kind un Vater wichtig ist. Und die Rechtsprechung trennt ja auch das Recht auf Unterhalt und das Thema Unterhalt.

Aber dennoch - ich würde einem bedingungslosen Umgang nicht zustimmen.
Spielsucht und Verantwortungslosigkeit sind Werte und Gefahren, die ich meinem Kind nicht einfach so aussetzen würde.

Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Ich plädiere für begleiteten Umgang - dabei meine ich nicht (!), daß Du immer dabei bist, sondern daß jemand vom JA dabei bist.

Bist Du dabei hemmt Eure Schwierigkeit auf der Beziehungsebene einen unbeschwerten Umgang von Vater und Kind (er wird evtl versuchen Dich wieder zu bezirzen dabei soll er sich doch mit dem Kind beschäftigen).

Ist er mit dem Kind alleine, hätte ich persönlich Angst, daß er das Kind wo abgibt um seinen Süchten zu frönnen.

Just my peace of cake ...

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Re: **JA**oder**NEIN**

Antwort von Suka73 am 12.03.2009, 15:13 Uhr

Umgang ja aber unter Aufsicht.
Ob der Vater spielsüchtig ist oder nicht halte ich hier für unerheblich. Würde er saufen oder Drogen nehmen, sähe ich das anders. Aber ich glaube nicht, dass Vater und Kind in der Kneipe aufeinander treffen, wo an der Wand ein Automat hängt.
Gibt Mütter die saufen oder nehmen Tabletten - da fragt auch keiner nach.

LG Sue

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