Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 25.01.2011, 22:17 Uhr

JA... Frust!!!Kompetenz der SB (laaang!)

Lass Dir (wie schon Suka schrieb) den Unterhalt direkt auf Dein Konto überweisen. Achte beim Anschreiben an den KV darauf, dass festgehalten wird wann der Unterhalt zu zahlen ist und dass bei Nichtzahlung entsprechende Konsequenzen drohen.

Ansonsten: Wenn Du mit den Sachbearbeitern nicht kannst (so wie ich *lächel*) leg' dir einen Anwalt zu der die Unterhaltsdinge für Dich regelt.

Gruß
Corinna

 
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