Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 25.01.2011, 21:50 Uhr

JA... Frust!!!Kompetenz der SB (laaang!)

woooah jetzt hab ich so viel geschrieben und mir ist die Seite abgekackt

Kurzfassung: Beschwerde ja, bei der Amtsleitung. Dienstaufsichtsbeschwerde weiß ich nicht...

Und - Alternative ist, der KV zahlt direkt auf Dein Konto. Hat aber eventuell zur Folge, dass er sich denkt "die Alte kann mich mal" und verzögert zahlt. Dass das JA die Beistandschaft hat heißt ja nicht automatisch, dass der Unterhalt erst beim JA aufs Konto muss.

Es gibt beim JA mehrere "Auszahlungsrunden" (jedenfalls hier in München) - bitte darum, dass sie Dich auf die für Dich günstigste setzen.

LG Sue

 
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