Geschrieben von Ramona&Pascal am 19.08.2003, 18:28 Uhr |
In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger?
Bei uns war es so dass ich mcih von ihm getrennt habe, noch nicht 100% wußte das ich schwanger bin, aber der Test positiv war, was er auch wusste. Ich hab ihn über die Geburt informiert, etr hat sich während der Ss und bis jetzt (Pascal wird im September 2 Jahre)noch nicht gemeldet, auch auf Anwaltsschreiben hat er nie reagiert, den Vaterschaftstest hat er nach langer Zeit mal gemacht und es gibt auch ein gerichtsurteil, jetzt geht´s eben noch um den Unterhalt, zu dem er rückwirkend verdonnert wurde. Na kann sich noch in die Länge ziehen.
Jedenfalls brächte er jetzt nicht ankommen und von seinem Besuchsrecht Gebrauch zu machen, das soll er erstmal einklagen. Ja ich weiß das er dieses Recht hat, würde es aber trotzdem nicht gestatten. Zumal Pascal einen Papa (meinen Freund)hat der ihn von Anfang an großgezogen hat Pascal das totale Papakind ist.
LG Ramona
- In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger? - Spiky 18.08.03, 16:48
- Re: In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger? - Noraya 18.08.03, 19:43
- Re: In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger? - Hamunaptra 19.08.03, 0:43
- Re: In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger? - Spiky 19.08.03, 9:29
- Re: In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger? - Daniela310877 19.08.03, 9:50
- Re: In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger? - fusel 19.08.03, 10:04
- Re: In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger? - Ramona&Pascal 19.08.03, 18:28
- Re: In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger? - Spiky 19.08.03, 9:29
- Re: In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger? - Hamunaptra 19.08.03, 0:43
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