Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Spiky am 19.08.2003, 9:29 Uhr

In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger?

Also ich hab auf jeden Fall vor ihn als Vater anzugeben weil er Unterhalt zahlen soll. Die Beistandschaft mach ich auch gleich nach der Geburt. Hab die UNterlagen schon alle zuHause. Was mich konkret interresieren würde ist z.B. Wenn er die vaterschaft anerkennt und Unterhalt zahlt, wie oft darf er das Kind sehen?
Muss ich ihm nach der Geburt sagen das das kind da ist oder reicht das wenn er Post vom Jugendamt bekommt?
Vilen dank schonmal

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.