Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Hamunaptra am 19.08.2003, 0:43 Uhr

In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger?

Grundsätzlich ist es so, wenn Du ihn als Vater nicht angibst, hat er keinerlei Rechte. Er kann dann die Vaterschaft anfechten bzw. n Vaterschaftstest durchführen lassen, falls Du diese abstreiten solltest.

Man sollte halt immer überlegen, was fürs Kind gut ist und wie meine Vorrednerin schon sagte, ob er sich überhaupt fürs Kind interessiert. Das Ihr Euch getrennt habt heißt ja noch nicht, daß er ebenfalls am Kind nicht interessiert ist.

Habe auch so ein Prachtexemplar als Babypapa, allerdings hat der die Vaterschaft anerkannt und ist somit auch unterhaltspflichtig. Dem KLeinen und mir gegenüber.

LG
Sue

 
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