Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Goldbear am 15.04.2021, 13:03 Uhr

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er darf sich auf Singlebörsen rumtreiben und er darf mit seiner Tochter auch Menschen besuchen, die er kennt oder mit ihr Ausflüge machen. Er darf die Zeit mit ihr, nach seinen Wünschen verbringen. Wenn er sie nur einmal nicht angeschnallt hat, würde ich das als Versehen werten. Kann wirklich jedem passieren.
Er darf nicht ohne deine Einwilligung Fotos veröffentlichen und dagegen würde ich vorgehen, genauso wie gegen den Diebstahl in deiner Wohnung.

 
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