Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von annikala am 06.06.2008, 22:20 Uhr

Hallo

Also,
Geldmässig solange er noch NATO Angehöriger ist, kannst du über Headquaters ihn zu Kindesunterhalt verdonnern lassen, bzw das Jugendamt macht sich da schlau für dich.
UHV steht dir leider nicht zu.

Sie zu, dass du die SSN von ihm hast, die von Kindern, amerikanische Geburtsurkunde + Heiratsurkunde, Gehaltszettel, Versicherungen (Tricare usw). Lass dir die Pässe aushändigen, ID-Card und such dir einen Anwalt mit internationalem Recht. In Frankfurt sind eingige ansässig, falls er droht sich aus dem Staub zu machen.

Reich die Scheidung hier in Deutschland ein, hier hast du bessere Chance betreff Unterhalt für die Kinder (ausser er kommt aus CA).

annika

 
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