Geschrieben von annikala am 06.06.2008, 22:20 Uhr |
Hallo
Also,
Geldmässig solange er noch NATO Angehöriger ist, kannst du über Headquaters ihn zu Kindesunterhalt verdonnern lassen, bzw das Jugendamt macht sich da schlau für dich.
UHV steht dir leider nicht zu.
Sie zu, dass du die SSN von ihm hast, die von Kindern, amerikanische Geburtsurkunde + Heiratsurkunde, Gehaltszettel, Versicherungen (Tricare usw). Lass dir die Pässe aushändigen, ID-Card und such dir einen Anwalt mit internationalem Recht. In Frankfurt sind eingige ansässig, falls er droht sich aus dem Staub zu machen.
Reich die Scheidung hier in Deutschland ein, hier hast du bessere Chance betreff Unterhalt für die Kinder (ausser er kommt aus CA).
annika
- Hallo - alexp 06.06.08, 20:37
- bundeswehr oder army - annikala 06.06.08, 20:47
- Re: bundeswehr oder army - alexp 06.06.08, 20:47
- Re: Hallo - annikala 06.06.08, 22:20
- Re: Hallo - spiky73 07.06.08, 8:41
- Re: Hallo - Pamo 08.06.08, 5:59
- bundeswehr oder army - annikala 06.06.08, 20:47
Versöhnung mit dem inneren Kind
Ich nochmal wegen Einschulungsfeier Danke für die Antworten
@Charty
Ich nochmal...(wegen Eis und Co)
Lebensweisheiten eines 4-Jährigen
Mal Frage zur Einschulung wenn der KV nicht so feiern möchte wie Kind
@charty wg. JA
Mal was ganz anderes!
@vallie, o.T.