Für alleinerziehende Eltern

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von FrauKrause  am 02.01.2013, 9:48 Uhr

habe noch was gefunden aus 2008....

Du schriebst:

"was kann mein mann noch machen?

Hatte ja gestern hier gepostet wegen der Ex meines Mannes und dem gemeinsamen Kind.

Mein Mann und ich wollten ein schreiben aufsetzten für den Anwalt, indem drin steht das seine Ex das Umgangsrecht nicht einhält.

Er weiß das zwar, aber irgendwann muss da ja mal was passieren ( wobei die Anwaltskanzlei momentan ziemliche probleme wegen einer einbetonierten leiche im keller hat* kein Scherz*)

Was könnte man denn da alles noch versuchen, Jugendamt gibt keine wirkliche Hilfestellung...
Außerdem möchte mein Mann bei zukünftigen treffen *wenn das alles klappt* das seine Ex nicht dabei ist, da die beiden sich immer in die Haare bekommen und das nicht gerade wenig oder leise.
Er hat den Anwalt mal drauf angesprochen ob es möglich ist das jemand vom Jugendamt oder einer anderen Einrichtung die Betreuung während der 3 Stunden Beuschszeit übernimmt.
Anwalt meinte: geht nicht, gibt keinen triftigen Grund.

Welche Regelungen gibt es da??
Was kann man noch machen?

Danke für eure Hilfe schonmal"

Kann es sein, dass Dein Ex jetzt dasselbe mit DIR durchzieht, was der damals mit seiner Ex machte?

Hattest Du damals das Gefühl, ER ist im Recht oder stänkert nur? Warum wurde ihm der Umgang verweigert?? WAS gab es dort für Probleme?

Mit Verlaub, der scheint einen Knall zu haben, habe jetzt aber nicht alles durchgelesen. Was in der Vergangenheit mit der Ex passierte, sollte ggf. auch vorgebracht werden...

LG fk

 
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