Geschrieben von Bärenmutti am 26.01.2010, 20:18 Uhr |
Frage wegen Unterhalt
Hallo,
vielleicht könnt ihr uns ja weiterhelfen. Mein Mann möchte gerne wissen, ob der Unterhalt immer weiter so berechnet wird als ob er noch Single wäre, obwohl er wieder eine neue Familie hat.
Bitte nicht falsch verstehen, wir wollen dass es seinem ersten Kind an nichts fehlt.
LG Manu
Re: Frage wegen Unterhalt
Antwort von Schnuggel78 am 26.01.2010, 20:24 Uhr
wenn er nur ein kind hat ja, das hat nämlich vorrang..
soweit ich weiss
Re: Frage wegen Unterhalt
Antwort von flyingdarkness am 26.01.2010, 20:43 Uhr
Hallo,
m. E. wird Unterhalt so berechnet, dass alle (evt.) unterhaltsberechtigten Personen wie weitere Kinder oder aber Mutter des weiteren Kindes in Mutterschutz/Elternzeit einberechnet werden.
Habt ihr beiden keine gemeinsamen Kinder, dann wird er rein rechnerisch als Single angesehen. Es kann am Ende sogar passieren, dass der für Miete/Wohnkosten einberechnete Betrag halbiert wird, wenn ihr zusammen wohnt. Er hat ja dann auch nur die halben Kosten (nach Behördenmeinung).
Re: Frage wegen Unterhalt
Antwort von Bärenmutti am 26.01.2010, 21:10 Uhr
Danke schon mal für die Antworten.
Also er hat ein Kind mit seiner Ex und eins mit mir. Muss das zweite Kind dann bei der Berechnung berücksichtigt werden?
LG Manu
Re: Frage wegen Unterhalt
Antwort von Bella13 am 27.01.2010, 8:52 Uhr
Hi!
Das 2.Kind wird normalerweise auch berücksichtigt.Dein Ex ist ja dann 2 Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.Das heißt er wird normalerweise in der Düsseldorfer Tabelle in eine andere Einkommensgruppe eingestuft.Soweit nach dieser Tabelle der Unterhalt berechnet wird.
lG Assunta
Klarstellung!
Antwort von meve am 27.01.2010, 9:12 Uhr
Hallo,
leider sind die Meinungen der vorherigen Schreiber zum Teil falsch! Laut Düsseldorfer Tabelle wird der Unterhalt bei zwei Kindern (dabei ist es egal, ob ihr zwei Kinder habt, oder ob er ein Kind mit einer neuen Frau/Freundin und ein mit dir hat) exakt nach dem aktuellen Nettoeinkommen berechnet, und zwar nur nach seinem Nettoeinkommen, denn seine neue Frau/Freundin hat mit eurem Kind ja nichts zu tun. Verdient er bspw. 2000 Euro netto, so kann er noch 5% für berufsbedingte Aufwendungen abziehen, so dass er in die Gruppe von 1900 Euro fällt. Erhälst du außerdem das komplette Kindergeld für euer Kind, so wird vom Kindesunterhalt, das er dir zu zahlen hat, noch die Hälfte des Kindergeldes (92 Euro) abgezogen. Am besten lässt du dir eine aktuelle Abrechnung deines Ex zeigen, dann kann aus der Düsseldorfer Tabelle einfach der Zahlbetrag abgelesen bzw. herausgerechnet werden.
LG von meve
Re: Klarstellung!
Antwort von meve am 27.01.2010, 9:15 Uhr
Zusatz: Alle Kinder, egal ob aus einer vorherigen Ehe oder aus einer neuen Beziehung/Ehe werden gleichberechtigt behandelt. Vorrangigkeit des älteren Kindes gibt es nicht! Nur sind Kinder einer evtl. weiteren unterhaltsberechtigten Person (Ex-Frau etc.) vorrangig zu behandeln.
Bei der Düssledorfer Tabelle muss noch berücksichtigt werden, dass der Unterhaltspflichtige einen Mindestselbstbehalt hat. Wäre das Einkommen nach Zahlung von Kindesunterhalt zu gering, so wird der Kindesunterhalt nach unten korrigiert, so dass dem Unterhaltspflichtigen zumindest sein Selbstbehalt bleibt.
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