Geschrieben von DannaM am 21.07.2015, 8:02 Uhr |
Familienrecht wird nicht übernommen von der Rechtsschutz.
Wenn ihr beide für den Kredit unterschrieben habt haftet ihr beide.
Es ist möglich einen auszuzahlen und dann den Kredit allein ab zuzahlen.
wenn einer dazu die finanziellen Möglichkeiten hat.
Hat einer allein nicht die Möglichkeit wird nur bleiben das Haus zu verkaufen.
Dann wird davon der Kredit bezahlt und eventueller Erlös geteilt.
oder bei Verlust wird dieser geteilt.
- Beratungsschein? - claudi222 20.07.15, 19:30
- Re: Beratungsschein? - DannaM 20.07.15, 21:00
- Re: Beratungsschein? - claudi222 20.07.15, 22:58
- Familienrecht wird nicht übernommen von der Rechtsschutz. - Sternenschnuppe 20.07.15, 23:12
- Re: Familienrecht wird nicht übernommen von der Rechtsschutz. - claudi222 20.07.15, 23:35
- Re: Familienrecht wird nicht übernommen von der Rechtsschutz. - Sternenschnuppe 20.07.15, 23:55
- Re: Familienrecht wird nicht übernommen von der Rechtsschutz. - DannaM 21.07.15, 8:02
- Für das Haus... - DannaM 21.07.15, 8:07
- Re: Familienrecht wird nicht übernommen von der Rechtsschutz. - claudi222 20.07.15, 23:35
- Familienrecht wird nicht übernommen von der Rechtsschutz. - Sternenschnuppe 20.07.15, 23:12
- Re: Beratungsschein? - claudi222 20.07.15, 22:58
- Re: Beratungsschein? - shinead 21.07.15, 8:37
- Re: Beratungsschein? - DannaM 20.07.15, 21:00
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