Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 20.07.2015, 23:55 Uhr

Familienrecht wird nicht übernommen von der Rechtsschutz.

Wie alt ist denn das Kind ?
Ihr seid nicht verheiratet und er muss maximal die Differenz zwischen Elterngeld und Deinem alten Lohn zahlen bis das Kind 3 ist, beziehungsweise in Betreuung und Du wieder arbeiten kannst.

Will er denn überhaupt im Haus wohnen bleiben ? Wer hat den Kredit aufgenommen ?

Es ist alles so frisch, vielleicht redet ihr erst einmal bevor Du mit dem Geschütz Anwalt kommst.
Dann weißt Du zumindest wo es Probleme und Unstimmigkeiten gibt die ggf. mit Anwalt gelöst werden müssen. Du kannst nicht einfach gehen, wenn Du auch für den Kredit unterschrieben hast.
Du haftest auch.
Könnte er Dich überhaupt auszahlen? Eventuell muss es gemeinsam verkauft werden.

 
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