Geschrieben von shinead am 30.07.2013, 16:26 Uhr |
Eingliederungsvereinbarung Arge wenn bereits beschäftigt? Wer kennt sich aus?
Mit dem Sachbearbeiter bei der Arge noch mal reden. Darauf hinweisen, dass sie nicht arbeitslos, sondern lediglich in Elternzeit ist.
Wenn sie AE ist, kann sie 14 Monate (ggf. abzüglich 2 Monaten Mutterschaftsgeld) beziehen. Ggf. den Antrag ändern.
Ich kenne einige Mütter, die die kompletten 3 Jahre Elternzeit genommen haben und nach Zahlung des Elterngeldes auf H4 angewiesen waren. Keine hat eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben oder an Bewerbertrainings teilgenommen. Sie sind ja alle wieder nach der EZ arbeiten gegangen.
- Eingliederungsvereinbarung Arge wenn bereits beschäftigt? Wer kennt sich aus? - lara9 30.07.13, 14:32
- Re: Eingliederungsvereinbarung Arge wenn bereits beschäftigt? Wer kennt sich aus? - Lena_1977 30.07.13, 15:10
- Re: Eingliederungsvereinbarung Arge wenn bereits beschäftigt? Wer kennt sich aus? - shinead 30.07.13, 16:26
- Re: Eingliederungsvereinbarung Arge wenn bereits beschäftigt? Wer kennt sich aus? - crazysunshine 30.07.13, 16:36
- Kurz und knapp... - Ralph 30.07.13, 16:52
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