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Geschrieben von Holzkohle am 30.07.2013, 0:10 Uhr

was muss man dulden?

Was muss man eigentlich so dulden bei gem. Sorgerecht? Fall ist hier, KM und KV haben das gemeinsame SR, sind seit über einem Jahr getrennt. Kind lebt bei der Mutter, hat auch einen neuen Partner, den das Kind sehr mag. Die Scheidung wurde eingereicht, der KV unterzeichnet nichts. Unterzeichnet keine Steuererklärungen, unterzeichnet keine Papiere, reicht keine Papiere ein...

Der Umgang ist eher schwammig, was viel daran liegt, dass dem KV kurz vorher immer einfällt, dass er doch keine Zeit hat oder eben seine Zusagen für SEIN Papawochenende immer so kurzfristig fällt (ob er nu kann oder nicht), dass eine Planung der KM für ein Wochenende mit dem Kind gar nicht möglich ist. Als der KV mitbekommen hat, dass es da einen neuen Partner gibt, war auf einmal. das Interesse an den Papawochenenden groß, davor hat er sich monatelang nicht drum gekümmert.

Nachdem man ihn nun via Rechtsbeistand mit einer Umgangsregelung dazu bewegen wollte, das Kind alle zwei Wochen zu nehmen am WE, was ja auch sein gutes Recht ist, hat er dieses Schreiben nicht unterzeichnet, weil er sich nicht verpflichten oder drängen lässt. Unterstellt aber gleichwohl der KM, sie würde den Umgang boykottieren. Letztendlich geht es tatsächlich in der ganzen Sache dem KV nur darum, die KM zu boykottieren, sie einzuschüchtern und hinzuhalten, damit sie ja nicht ihren Alltag planen kann.

Aber darum gehts hier erstmal nicht, sondern eher um die ständigen sms und Anrufe des KV - inwieweit muss man sowas überhaupt dulden?

Das Kind selbst hat ein Handy. Ausgemacht waren drei Anrufe ohne feste Zeit unter der Woche. Geht das Kind mal nicht ran (weil gerade Freunde zu Besuch sind oder so), wird sofort mit Polizei und Gericht gedroht, da die KM in Augen des KV den Umgang verweigert bzw. den Kontakt, was nicht der Wahrheit entspricht.

Die KM, meine Freundin, fühlt sich inzwischen mehr als belästigt, ein normaler Alltag ist gar nicht mehr möglich. Der KV schreibt ständig via sms oder mail, antwortet dann keiner, ruft er an, auf allen Nummern, die er kennt. Geht keiner ran, fährt er persönlich vorbei und macht Sturmklingeln. Hierbei geht es wohlgemerkt NUR um Banalitäten wie z.B. "bist du heute Abend daheim" oder "ist dein neuer Freund da" - Sachen, die den KV nichts angehen! Am Papawochenende, wenn das Kind bei ihm ist, ruft er morgens um sieben bei der Mutter an, die geht natürlich ans Telefon, weil sie denkt, es ist was passiert - da kommt dann nur "ich wollte nur guten Morgen sagen"...Ist man hier überhaupt verpflichtet, ans Telefon zu gehen, kann man meiner Freundin einen Strick draus drehen, wenn sie es NICHT tut? Was muss man denn als Mutter alles dulden an Anrufen usw. Ab wann läuft sowas als Stalking? Die Wochenenden werden immer per sms geklärt, alles was darüber hinausgeht (z.B. Fragen nach den momentanen Aktivitäten) geht den Typen doch nichts an, oder? Danke.

 
8 Antworten:

Re: was muss man "dulden"?

Antwort von shinead am 30.07.2013, 9:24 Uhr

Dulden muss man gar nichts - häufig tut man es aber.

Ich würde bei meinem Anwalt anklopfen und folgende Regelungen schriftlich dem KV mitteilen (wichtig: mitteilen! nicht vorschlagen!)

Vorherige Schilderungen der aktuellen Situation:
Banalitäten am frühen morgen, Sturmklingeln, Vorbeischneien ohne vorherige Ankündigung, Unterstellungen bezüglich Nicht-ans-Telefon gehen des Kindes.

Klarstellung der Fakten:
Kind kann frei über das Handy verfügen, ob es ran geht oder nicht - seine Entscheidung! Vielleicht kann man vereinbaren, dass das Kind jeden zweiten Abend die Anrufliste kontrolliert und ggf. zurück ruft.

Änderungen mitteilen:
Sturmklingeln wird als Ruhestörung und Belästigung geahndet.
Rufnummern werden gewechselt. Dem KV wird eine Handynummer mitgeteilt, die er für Anrufe nutzen kann. Die Anrufe müssen einen Bezug zum Kind, dem Umgang mit dem Kind oder einem Notfall haben.
Sämtliche andere Anrufe und Vorkommnisse werden ab sofort protokolliert.

Hinweis darauf, dass er nicht unangemeldet vor der Tür zu stehen hat. Besuche nur nach vorheriger Ankündigung und Begründung.

Umgang wird nur noch per E-Mail geregelt. Und zwar nach einem vorgegeben Plan, der in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt erarbeitet wird (die können ihm dann gleich klar machen, dass ein Kind einen regelmäßigen Umgang braucht).

Entweder sie stellt sich ihm "kampfbereit" entgegen und weist ihn in seine Grenzen, oder er wird so weiter machen.

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Re: was muss man "dulden"?

Antwort von Pamo am 30.07.2013, 10:07 Uhr

Ich geh davon aus, dass man keine Anrufe dulden muss. Sie kann ausdrücklich darauf bestehen, dass sie nur noch schriftlich mit dem KV kommunizieren will - bspw. per E-Mail. Klingel kann sie abstellen.

Vor allem darf sie den KV drohen lassen. Kost' sie doch nix, wenn er behauptet er wird auf Umgangsverweigerung klagen, weil das Kind auf dem Klo war und das Umgangshandy nicht beantwortet hat. Soll er mal machen.

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Re: was muss man "dulden"?

Antwort von shortie am 30.07.2013, 12:21 Uhr

Müssen muss sie gar nichts.
Das Kind braucht auch nicht zum Umgang gehen, dann kann er ja klagen.
;)

Scheidung: Nach drei Jahren Verweigerung allerspätestens wird er ohnehin geschieden.
Steuern etc.: Sie soll ihre Dinge für sich regeln und immer sagen, dass der Ex nicht will. Irgendwann kommt es wie ein Boomerang zu ihm zurück. Habe ich gerade erlebt, auf der Ex-Seite ...

Umgangsvereinbarung gerichtlich vereinbaren, anders kommt da keine klare Linie rein. Mit Uhrzeit, genaue Termine, egal, was dem Papa dann noch einfällt, er muss sich dann eine Lösung suchen usw. -> Mit Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft. Steht hier auch gerade an, so eine Vereinbarung.

Feste Telefonzeiten abmachen, wenn die nicht eingehalten werden, braucht auch niemand mehr telefonieren. Als Regel wunderbar, hier wurde auf einmal nicht mehr telefoniert, obwohl es vorher soooo wichtig war für den KV.
Sonst geht noch: Telefonnummern ändern oder nicht rangehen.

Auf alle anderen Fragen (ihr Privatleben) braucht sie nicht eingehen. Kann man auch beim Jugendamt oder bei Gericht festschreiben lassen, dass a) die Kommunikation nur noch schriftlich per Mail (besser, weil ausführlicher und nicht so drängelnder Charakter wie SMS) läuft und b) nur Themen das Kind betreffend kommuniziert werden.

Sie muss die Einstellung gewinnen "der kann mich mal", dann geht es ihr schon besser damit.
Allerdings muss sie auch damit leben, dass er kein verlässlicher Partner in Punkto Kind ist. Er betreut das Kind nicht unbedingt an "seinen" Wochenenden, sie muss immer eine Reservebetreuung in der Hand haben, und sie muss sehen, dass sie ihr und des Kindes Leben lebt, wie sie es will. Das muss sie selbst machen, und nicht auf Knüppel vom Ex warten.

So ist es hier nämlich auch.
Am liebsten hätte ich, dass der Ex die Kinder regelmäßig nimmt und am besten noch UH zahlt.
Er erinnert sich aber nur an "seine" Kinder, wenn er Profit draus schlagen kann.
Dass ich mich ärgere bringt gar nichts. Aber wenigstens lasse ich mich/wir uns immer weniger von seinem Gequatsche aus der Bahn werfen. Wir leben unser Leben, und er hat nur eine Randrolle darin, und in diese hat er sich selbst manövriert.

Wird der KV auch.
Die KM muss nur ihren eigenen Weg gehen. :-)

Große Worte, gelassen gesagt ...

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Re: was muss man "dulden"?

Antwort von LillyK am 30.07.2013, 20:34 Uhr

Ich kann nur zum Thema Steuererklärung sagen...sie braucht seine Unterschrift nicht. Hab ich seit der Trennung nicht einmal gehabt und es geht.

LG Anja

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Re: was muss man "dulden"?

Antwort von Holzkohle am 30.07.2013, 21:20 Uhr

vielen Dank für die lieben Antworten.
Was die Steuer angeht, sie sind ja noch verheiratet, also werden sie gemeinsam veranlagt. Meine Freundin hat fristgerecht eingereicht, der KV nicht. Das FA hat jetzt ein vierstelliges Ordnungsgeld verhängt, für das sie ebenfalls haftet (sie hat schon mit dem FA telefoniert, man kann nichts machen) - da sie gemeinsam veranlagt sind, auch wenn sie bereits getrennt sind.

Selbst wenn Umgangsregelungen ausgemacht werden, wie jetzt schriftlich über den RA, werden diese vom KV boykottiert und nicht akzeptiert, praktisch nicht unterschrieben. Es werden ständig iiiirgendwelche Regelungen aufgesetzt, die er nur noch unterschreiben muss, die alle zu seinem Gunsten ausfallen - er unterschreibt sie nicht.

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Re: was muss man "dulden"?

Antwort von crazysunshine am 30.07.2013, 21:44 Uhr

also dulden muss man das nicht.. das ist ja belästigen ohne ende..

ich kann an meiner fritz-box einstellen welche rufnummern durchgestellt werden dürfen und welche nicht.. villt geht das bei ihr auch?
ansonsten würde ich mir ein pre-paid handy zulegen dessen nummer der KV hat. dieses handy ist für Notfälle am umgangswochenende an..

festnetznummer wechseln wäre eine andere lösung wenn man das nicht unterdrücken kann mit dem durchstellen der nummern..
allerdings muss da sicher gestellt sein das er nicht durchs kind an die neue festnetznummer kommen kann, weil sonst war es ja umsonst..

umgang würde ich auch nur per mail machen..
und besuche würde ich nicht dulden, nur nach absprache per mail vorab.

ich würde auch zur anwältin gehen und mal nachhorchen was man machen kann. und würde das mit ihr abklären das sie ein schreiben aufsetzt wo sie ihre gewünschten änderungen auflistest, die er dann so hinnehmen muss...


Liebe grüße
Svenja

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Re: was muss man "dulden"?

Antwort von Holzkohle am 31.07.2013, 0:42 Uhr

Hallo Svenja, sämtliche aufgesetzte Schreiben SIND von der Anwältin. Diese sind rechtlich korrekt (mir liegen auch alle vor) Eher sind sie zugunsten des KV als zugunsten der KM. Diese arrangiert sich eh schon nur noch nach den Launen des KV (wie gesagt, er hat Papawochenende, sagt ihr aber meistens erst kurz vorher, ob er kann oder nicht)

Das Problem ist ja - es gibt bereits eine neue Nr. oder es wird sie geben, von der weiß weder das Kind noch der KV. ABER wenn das Kind beim KV ist und er sich über die normale Rufnummer oder von mir aus eine ausgewählte Notfallnummer meldet, dann kommen eben um 7 Uhr morgens Anrufe oder sms, auf die die KM natürlich reagiert, weil sie denkt, es ist was passiert. Passiert ist nie was. KV möchte in dem Fall nur sicher gehen, das die KM allein ist oder schon wach oder eben gestört wird. Und ich denke, es liegt im Naturell einer jeden Mutter, dann auch ans Telefon zu gehen. Und eben DAS hätte man gern abgeschaltet. Der KV manipuliert und boykottiert und macht und tut, wie er möchte. Die KM ist nur noch unter Stress und fühlt sich belästigt, bedroht (auch der neue Partner wird bedroht), die Ämter machen nichts.

Man könnte natürlich auch einfach nicht ans Telefon gehen, aber dann lass mal was passiert sein und dann heißt es, die KM war nicht erreichbar...

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hmmm ja dann..

Antwort von crazysunshine am 31.07.2013, 13:30 Uhr

hmm unterlassungskage?

einstweilige verfügung?
in dieser kann man ja ganz genau eintragen lassen was unterlassen werden soll..
dazu müssen beweise vorgelegt werden.. bei mir stand damals drin das er sich mir nicht nähern darf keine treffen herbeigeführt werden dürfen, außer es betrifft den umgang mit dem kind. er dürfe mich nicht mehr anschreiben anrufen usw.
da hatte ich was in der hand.. er hat sich mehr oder weniger dran gehalten aber es wurde definitiv besser...
und ich habe mich auch sicherer gefühlt weil ich wenn handeln könnte.

dafür würde ich einfach mit beweisen zum amtsgericht gehen und nachfragen ob sie einen antrag ausfüllen würden.
dann wird das von einem richter entschieden ob das durchgeht..
n versuch ist es wert..

Liebe grüße

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