Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vallie am 06.01.2010, 19:18 Uhr

@EM, ...

nein, aber das ist in der regel betreuungstechnisch schwerer als eine 60% tätigkeit, danach gehen die richter. und danach, wer die kinder in der hauptsache betreut hat.

 
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