Geschrieben von Eva1980 am 21.08.2005, 21:23 Uhr |
dumme Frage zu den Düsseldorfer Tabellen
Hallo zusammen,
ist wahrscheinlich ne dumme Frage, aber vielleicht kann mir jemand hier ne Antwort geben. Wenn es in den Tabellen heisst ´bis zum fünften Lebensjahr´, heisst das dann, bis zum Ende des 5. LJ, also mit dem 5. Geburtstag, oder bis zum Anfang des 5. LJ, also ab dem Tag, an dem das Kind 4 Jahre alt wird?
Sorry, ich habe wahrscheinlich ein Brett vor dem Kopf...
Danke, und lieben Gruss,
Eva
Re: dumme Frage zu den Düsseldorfer Tabellen
Antwort von Janka_ am 21.08.2005, 22:17 Uhr
Hmm, kenn jetzt nicht genau den Wortlaut der Düsseldorfer Tabelle, aber meines Wissens nach wird der Unterhalt mit dem 6. Geburtstag angehoben. Definitiv nicht mit dem 4. Geburtstag. Mal schauen, was der Rest sagt.
LG Janka
Re: dumme Frage zu den Düsseldorfer Tabellen
Antwort von moneSi am 21.08.2005, 23:49 Uhr
Hallo,
es geht bei der Düsseldorfer Tabelle nach Altersstufen in Lebensjahren.
Die erste Altersstufe umfaßt 0 bis 5 Jahre. Das heißt, höheren Unterhalt gibt es in dem folgenden Monat, nachdem das Kind seinen 6. Geburtstag feiern durfte. Dann ist es in der Altersstufe in Jahren: 6 bis 11 einzuordnen.
Gruß Mone
Re: dumme Frage zu den Düsseldorfer Tabellen
Antwort von kleines Hexlein am 22.08.2005, 17:16 Uhr
Hallo schaue mal unter www.eltern.de oder www. elterntreffen.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php nach dort findest du die Tabellen .
LG Silke