Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keksraupe am 21.06.2013, 21:45 Uhr

die Reinigungskraft darf den RAUM betreten. aber nicht die Akten lesen

egal ob diese OFFEN da liegt oder geschlossen. Sie darf keinerlei Akten lesen. Sie hat ihren Job zu tun, nämlich PUTZEN, und das wars!

Ich putze regelmässig bei Kunden, und wen ich da die Tagebücher lesen würde oder Post, würden die mich sofort anzeigen!

Auf Ämtern ist das ja wohl noch heftiger, ich glaub es hackt...

 
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