Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Petra28 am 21.11.2023, 18:28 Uhr

Die Rechtslage ist die Folgende:

Deine Tochter hat ein Recht auf einen Umgang mit ihrem Vater und du bist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das auch klappt. Käme es vor Gericht, würdest ziemlich merkwürdig angeschaut mit dem schlechten Gewissen, über ihren 21 Monate alten Kopf hinweg zu entscheiden. Es wird erwartet, dass du diese Entscheidung für sie triffst, bis sie etwa 9 Jahre alt ist und verweigert sie bis dahin den Umgang, geht das Gericht davon aus, dass du das verursacht hast und du bist in der Beweispflicht, das zu widerlegen.

Vor diesem Hintergrund: Sorge dafür, dass deine Tochter ihren Vater sehen kann, auch wenn er nicht der perfekte Vater ist. Dass deine Tochter überdreht war nach einem Besuch bei ihrem Vater ist noch kein Zeichen dafür, dass es ihr bei ihm nicht gut geht.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.