Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 28.11.2018, 19:06 Uhr

Der Anspruch besteht durchaus

Natürlich hat jedes Kind einen UnterhaltsANSPRUCH, der steht im Gesetz,.

Nur der Weg wie man diesen durchsetzen kann ist eben verschieden.

Habe ich ein richterliches Urteil oder einen Titel, kann ich direkt zum Gerichtsvollzieher gehen, diesem erklären dass ich XXX,- € an Unterhalt nicht erhalten habe und der marschiert sofort los und pfändet.
Wenn ich aber eben so ein Urteil oder Titel NICHT habe, muss ich dieses erste erwirken /Hier Weg des Mahnbescheides etc.) um daraufhin den GV aktivieren zu können.

Gruss

D

 
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