Elternforum Alleinerziehend, na und?

anspruchsgrundlagen unterhaltsvorschuss

anspruchsgrundlagen unterhaltsvorschuss

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ich habe schon wieder sooo einen kropf, fahre aber morgen in den urlaub, kann deswegen am montag nicht großartig rumtelefonieren. fakten: unterhaltsvorschuss bewilligt im november 2017, aufgehoben im januar 2018 wegen beschluss des wm's auf probe. probe nun gescheitert, klassisches residenzmodell, alles belegt im juli 2018. unterhaltsvorschuss (und auch beistandschaft) wieder beantragt im juli 2018 maximal rückwirkend für den monat juni. gut, gestern krieg ich post, mein anspruch greift erst ab 13.9. jetzt gehen dem kinde wieder 3 monate an geld verloren!!!! erst hab ich nix gekriegt, weil der vater nicht ausgezogen ist, dann krieg ich nix weil, er unrichtige angaben zum auszugsdatum macht, dann krieg ich nix, weil wm angesagt wird und tatsächlich anders läuft und jetzt schauen wir schon wieder ins rohr!!!??? liegt es an den ferien, die offiziell aufgeteilt sind und dann nicht zählen? wobei ich noch gar nicht weiß, wie das de fakto aussehen wird. ich würde es gerne verstehen. vll gibt es einen auskenner hier?


lilly1211

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das ist sehr ärgerlich! Vielleicht kannst du auf einen Fehler hoffen?


kevome*

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Bei Dir müsste doch auch das Landratsamt München zuständig sein. Auf der Webseite findest Du email Adressen der Ansprechpartner, Ich kläre da eigentlich alles per Mail mit meinem zuständigen Sachbearbeiter. Da könntest Du dann ggf. heute noch schreiben und die Antwort im Urlaub abrufen.


misses-cat

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Würde schriftlich Wiederspruch einlegen, so kenne ich das nicht. Das Kind lebt hauptsächlich bei dir also hast du Anspruch auf Unterhaltsvorschuss fürs Kind.