Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 08.08.2010, 10:15 Uhr

Deine Situation ist gar kein Fall von Kinderzuschlag...

Hallo Daniela,

Kinderzuschlag UND gleichzeitiger Bezug von SGB II-Leistungen schließen einander aus.

Kinderzuschlag ist gedacht für die Fälle, in denen sich die Eltern (also Du) vollständig durch eigene Einkommen unterhalten und nur die Kinder geringfügig hilfebedürftig sind. Der Kinderzuschlag soll dazu dienen, solche Kinder dann gar nicht erst in SGBII-Leistungen fallen zu lassen und somit die ganze Familie aus diesem Leistungsbereich herauszuhalten.

Du bekommst aber 806,- €, selbst bei einer Bewilligung eines Kinderzuschlages würden dennoch weiter Leistungen nach dem SGB II gezahlt werden (müssen). Damit ist das Ziel verfehlt, also gibt es auch keinen Kinderzuschlag.

LG
Ralph/Snoopy

 
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