Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kevome* am 20.06.2008, 12:49 Uhr

Das liegt m. E. auch viel an der ungerechten Steuerpolitik

Ich kann mich Elisabeth nur anschließen. Uns finanziert niemand mit. Der Vater ist anerkannt erwerbsunfähig und zahlungsunfähig. Unterhaltsvorschuß abgelaufen. Übertragung des Kinderfreibetrags nicht möglich. Weil dazu müßte der Vater seine Unterhaltsverpflichtungen zu 75 % nicht erfüllen. Ausgegangen wird aber nicht vom Mindestunterhalt, sondern was der Vater leisten könnte. Wenn wie in unserem fall, das Gericht die Leistungsfähigkeit des Vaters mit 0 Euro ansetzt, kann garnichts übertragen werden.

Im übrigen wird wie bei der Übertragung des kinderfeibetrags das Kindergeld dagegen gerechnet. Von daher bliebe in meinem Beispiel die Differenz zwischen dem Kinderfreibetrag und dem eines Erwachsenen, was bei der meinen Beispielen zu Grunde gelegten Einkommenshöhe auch rund 100 Euro im Monat ausmachen dürfte plus einfaches Kindergeld. Sprich die heile Familie mit einem Kind hätte immer noch ca. 250 Euro mehr.

Gruß Kerstin

 
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