Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Czunczi am 23.10.2008, 9:50 Uhr

Dann kann ich unseren Urlaubstraum vergessen?!?

Genau das hatte ich mir auch gedacht. Ich habe glücklicherweise das alleinige Sorgerecht. Denn sonst braucht man eine "Genehmigung" des zweiten Sorgeberechtigten (auch auf Englisch, das Formular findest du auf den Kanada-Seiten des Auswärtigen Amtes) und das wäre in unserem Falle schlicht nicht machbar. Mein Ex würde schon aus reiner Boshaftigkeit nichts unterschreiben - ich wäre sooo glücklich, wenn dieser Mensch verschollen wäre....
Frag im Zweifel mal dann, wenn´s akut wird beim auswärtigen Amt oder der kanadischen Botschaft wie du das machen kannst.

Die Regelung an sich finde ich schon in Ordnung. Es geht hierbei wohl auch darum, Kindesentführungen zu verhindern. Nicht in Ordnung finde ich, dass ich einen Nachweis bringen muß, wenn man wie ich allein sorgeberechtigt ist.

Grüße
Astrid

 
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