Für alleinerziehende Eltern

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von spiky73  am 21.08.2012, 12:45 Uhr

boah sorry!

aber behindertenwerkstätten haben doch meist einen öffentlichen oder gemeinnützigen oder kirchlichen träger *annehm*, da wird es schon eine gehaltstabelle geben, die auch tarifvertraglich abgesegnet ist. vor allem, wenn es ja eben schon heisst, dass es da eine tarifliche grundlage gibt!

und wenn du nur teilzeit arbeitest, wird in der regel das vollzeitgehalt eben auf die vertraglich vereinbarten stunden runtergerechnet. von daher: alles im grünen bereich. du kannst die bewerbung also auch heute schreiben.

lg, martina.

 
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