Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 21.03.2012, 19:41 Uhr

Bin ich da jetzt kleinlich??

Bei gemeinsamen Sorgerecht kann der Kindesvater das Kind während seiner Zeit zu SONSTWELCHEN Freizeitbeschäftigungen bringen, solange sie nicht gefährdend sind.
Dazu braucht er dein Einverständnis nicht.

Da hast du gar keine Handhabe.
Übrigens Info vom Jugendamt.

Ich finde es etwas übertrieben. Euer Kind geht ja scheinbar gern hin.

Aber du kannst das doch trotzdem mal nett ansprechen.

LG
S

 
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