Geschrieben von momworking am 12.04.2018, 21:43 Uhr |
Bin bei den anderen...
Die Unterhaltsberechnung kann auch nach hinten losgehen.
Es ist so, wie schon geschrieben wurde:
Es zählen die Einkommen BEIDER Eltern und das wird dann gegeneinander gerechnet.
Vollkommen wurscht, wo das Kind wohnt. Es ist lediglich so, dass der BARunterhalt durch freie Kost und Logis erbracht werden kann. Berechnet wird aber so, als müssten beide Eltern auch zahlen.
Beste Grüße
- Unterhalt ab 18 Jahre - Aprilscherz2000 10.04.18, 9:12
- Re: Unterhalt ab 18 Jahre - Nalina 10.04.18, 10:02
- Re: Unterhalt ab 18 Jahre - spiky73 10.04.18, 11:16
- Den schriftlichen Teil hab ich schon vom Jugendamt bekommen. - Aprilscherz2000 11.04.18, 8:57
- Re: Den schriftlichen Teil hab ich schon vom Jugendamt bekommen. - LaLeMe 11.04.18, 11:13
- Re: Den schriftlichen Teil hab ich schon vom Jugendamt bekommen. - LaLeMe 11.04.18, 11:19
- Kind wohnt doch bei mir - Aprilscherz2000 11.04.18, 12:30
- Re: Kind wohnt doch bei mir - kravallie 11.04.18, 14:05
- Aprilscherz2000 - LaLeMe 11.04.18, 15:33
- Hier - LaLeMe 11.04.18, 15:36
- Kind wohnt doch bei mir - Aprilscherz2000 11.04.18, 12:30
- Re: Den schriftlichen Teil hab ich schon vom Jugendamt bekommen. - LaLeMe 11.04.18, 11:19
- Re: Den schriftlichen Teil hab ich schon vom Jugendamt bekommen. - LaLeMe 11.04.18, 11:13
- Den schriftlichen Teil hab ich schon vom Jugendamt bekommen. - Aprilscherz2000 11.04.18, 8:57
- Re: Unterhalt ab 18 Jahre - nils 11.04.18, 10:15
- Bin bei den anderen... - momworking 12.04.18, 21:43
Unterhaltvorschuss ab 12
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