Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von momworking am 12.04.2018, 21:43 Uhr

Bin bei den anderen...

Die Unterhaltsberechnung kann auch nach hinten losgehen.
Es ist so, wie schon geschrieben wurde:
Es zählen die Einkommen BEIDER Eltern und das wird dann gegeneinander gerechnet.
Vollkommen wurscht, wo das Kind wohnt. Es ist lediglich so, dass der BARunterhalt durch freie Kost und Logis erbracht werden kann. Berechnet wird aber so, als müssten beide Eltern auch zahlen.

Beste Grüße

 
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