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Geschrieben von britta&tascha am 01.12.2009, 16:08 Uhr

Bewilligungsbescheid Arge.....

Hallo ihr,
habe gerade mündlich gesagt bekommen, das mein Antrag bewilligt wurde.
Bekomme nun 653 Euro plus Miete.
Kommt da noch was zu? Und wie ist das mit GEZ-Gebühren? Hatte ich vergessen zu fragen.
Habe gefragt, ob man einen Renovierungszuschuß bekommt...Ja, aber nur wenn im Mietvertrag steht, das die Wohnung renovierungsbedürftig ist....
Wird der Kindesunterhalt komplett angerechnet?
Ich verstehe das so, den Kindesunterhalt,den mein Gatte zahlt, behält das Amt und stockt eben nur auf bis 653 Euro....Hab ich da Recht mit?
Danke und LG
Britta

 
5 Antworten:

Re: Bewilligungsbescheid Arge.....

Antwort von britta&tascha am 01.12.2009, 16:11 Uhr

gleich noch ne Frage dazu....
Wird das Geld rückwirkend ab Antragstellung gezahlt? Sie sagte irgendwas von Überbezahlung und ich müßte dann was zurückzahlen????
Ich versteh dieses ganze Amtsdeutsch nicht wirklich....
LG Britta

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Re: Bewilligungsbescheid Arge.....

Antwort von mamafürvier am 01.12.2009, 16:12 Uhr

Wenn der UH schon der Arge bekannt ist wird offenbar die Summe von 653 schon abzüglich UH sein. Wenn die Arge davon noch nix weiß dann wird es davon noch abgezogen.
GEZ kannst du dir befreien lassen. Bei usn war am letzten Arge-Bescheid gleich so ein Antrag für die GEZ dabei.

Renovierung? Hm... irgendwie scheint das Ermessenssache zu sein. Einige bekommes es. Ich hatte ja auch Antrag wegen Möbeln und Renovierungsmaterial gestellt. Was von den sagenhaften 177€ auf Kredit dafür reichen sollte hat mir aber keiner gesagt.

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Re: Bewilligungsbescheid Arge.....

Antwort von mamafürvier am 01.12.2009, 16:13 Uhr

Ja rückwirkend ab Antragstellung und wen du schon mal was bekommen hast, das aber zu viel war wird es dir wohl beimnächsten ALG2 abgezogen.

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Re: Bewilligungsbescheid Arge.....

Antwort von britta&tascha am 01.12.2009, 16:17 Uhr

Nein, ich hab noch gar nichts bekommen von denen.......
Na, ich laß mich überraschen...
Bei Fragen werde ich mich einfach melden....
Danke schön...
LG Britta

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Re: Bewilligungsbescheid Arge.....

Antwort von mamafürvier am 01.12.2009, 16:21 Uhr

Dann verstehe ich diese Überzahlung auch nicht oder die meinten, wenn du dann mit UH zu viel hast wird dir das abgezogen.

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