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Geschrieben von Aprilscherz2000 am 16.09.2011, 7:07 Uhr

Betreuungsvertrag - NUR mit Einzugsermächtigung?

Lese gerade den Vertrag und dort steht das NUR Einzugsermächtigung erlaubt ist.Ist das rechtens?Letztes Jahr hab ich per Dauerauftrag bezahlt, was mir lieber ist. Werd ich auch weiterhin machen - wollte nur wissen ob die das einfach so bestimmen können.

LG Chrissie

 
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