Geschrieben von Aprilscherz2000 am 16.09.2011, 7:07 Uhr |
Betreuungsvertrag - NUR mit Einzugsermächtigung?
Lese gerade den Vertrag und dort steht das NUR Einzugsermächtigung erlaubt ist.Ist das rechtens?Letztes Jahr hab ich per Dauerauftrag bezahlt, was mir lieber ist. Werd ich auch weiterhin machen - wollte nur wissen ob die das einfach so bestimmen können.
LG Chrissie
- Betreuungsvertrag - NUR mit Einzugsermächtigung? - Aprilscherz2000 16.09.11, 7:07
- Re: Betreuungsvertrag - NUR mit Einzugsermächtigung? - Nimo1107 16.09.11, 7:23
- Re: Betreuungsvertrag - NUR mit Einzugsermächtigung? - Strudelteigteilchen 16.09.11, 7:28
- Re: Betreuungsvertrag - NUR mit Einzugsermächtigung? - Schreckschraube 16.09.11, 10:48
- Re: Betreuungsvertrag - NUR mit Einzugsermächtigung? - glückskinder 16.09.11, 19:29
- Re: Betreuungsvertrag - NUR mit Einzugsermächtigung? - nociolla 17.09.11, 9:05
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von Ursel66 01.06.2008
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Wie blöd *seufz* - eine Meditation auf den Schulatlas.....
Am liebsten wuerde ich den Tag streichen
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Ging ja gleich "richtig super" los mit der Betreuung
Heute ist ein schöner tag!
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