Lese gerade den Vertrag und dort steht das NUR Einzugsermächtigung erlaubt ist.Ist das rechtens?Letztes Jahr hab ich per Dauerauftrag bezahlt, was mir lieber ist. Werd ich auch weiterhin machen - wollte nur wissen ob die das einfach so bestimmen können.
LG Chrissie
von
Aprilscherz2000
am 16.09.2011, 07:07
Ob die das bestimmen dürfen, weiss ich nicht.
Ich zahle auch per Dauerauftrag, da wir erst Mitte des Monats Geld bekommen.
Ist abgesprochen und kein Problem.
Mitglied inaktiv - 16.09.2011, 07:23
Es besteht Vertragsfreiheit - der Dienstleister kann das so vorschreiben, und Du kannst das so annehmen oder einen anderen Dienstleister mit anderen Vertragsbedingungen nehmen.
An der Schule von KindGroß ist es so, daß man einen Monat weniger zahlen muß, wenn man eine Einzugsermächtigung erteilt. Die haben wohl immer wieder Ärger und müssen hinter den Schulgebühren herlaufen. Es wird also honoriert, wenn man durch die Einzugsermächtigung das Hinterherrennen vermeidet. Da ich als Vorsitzende des Fördervereins der Schule von KindKlein auch 50% meiner Zeit (und nicht unerhebliche Geldbeträge) damit vertrödelt habe, hinter Vereinsbeiträgen herzurennen, habe ich Verständnis. Leider konnten wir beim Förderverein aus technischen Gründen keine Einzugsermächtigungen machen - sonst hätten wir wohl auch so eine Regelung gemacht, daß der Vereinsbeitrag reduziert wird, wenn man eine erteilt.
von
Strudelteigteilchen
am 16.09.2011, 07:28
Man rennt jeden Monat immer hinter denselben Leuten her, das ist sehr lästig. Leider wird das bei diesen durch das Lastschriftverfahren auch nicht besser, weil das Konto meistens nicht gedeckt ist und dann noch Stornogebühren dazu kommen.
Hier sind das Eltern, die den Förderverein ehrenamtlich führen. Da kann man schon verstehen, dass die Arbeit minimiert wird, wo es geht.
von
Schreckschraube
am 16.09.2011, 10:48
Ja, dies dürfen sie bestimmen. Bei uns wird auch vom Konto abgebucht.
von
glückskinder
am 16.09.2011, 19:29
Ja das dürfen die .
Hier bekommt man seinen Ausgestellten Vertrag nur wenn auf den Amt die Einzugsermächtigung vorliegt und auch erst dann geht der Betreuungsvertrag an den Hort .
von
nociolla
am 17.09.2011, 09:05