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Betreuungsvertrag OGS

Thema: Betreuungsvertrag OGS

Hallo , habe gestern den Betreuungsvertrag für die offene Ganztagsschule bekommen und bin überrascht.... Das Schuljahr beginnt 1.8.-31.7.! Einschulung ist erst am 12.8. aber für August ziehen die den kompletten Betrag ein???? Ich soll quasi 13 Tage Mittagessen und Betreuung bezahlen, obwohl erst Mitte des Monats die Schule beginnt. Es wird auch durchgängig bezahlt, d.h. wenn Ferien sind auch. Auch dieser Vertragstext ist blöd, dort steht immer nur Förder- und Spielzeit. Ich ERWARTE aber, dass die Hausaufgaben dort fertig gemacht werden. Meint ihr, dass ich einfach handschriftlich diesen Passus ergänzen soll? Wenn es denen nicht passt, können Sie ja reagieren! Und wie sieht es mit diesen Kosten aus? Muss der KV sich daran beteiligen (Zahlt den Mindestunterhalt), da sich das Unterhaltsrecht ja auf einen 1/2 Betreuungstag bezieht? Ich würde für diese Betreuung mit Mittagessen 150 € zahlen müssen. Das kann ich mir eigentlich nicht, da wir zu dritt nur 300 € für das tägliche Leben haben (nach Abzug der Fixkosten halt). Oh Mann, wie mich diese ewige Rechnerei nervt..... LG Ursel

Mitglied inaktiv - 01.06.2008, 20:31



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Betreuung wird immer auch in den Ferien durchgezahlt, das war sogar bei der Tagesmutter schon so, allerdings kenne ich es beim Essen nur so, dass es gezahlt wird nur für die Tage, für die es auch zubereitet wird. In unserer Schule ist zB 2 x im Monat Waldtag und selbst für diesen Tag ziehen sie das Essen ab, bei längerer Krankheit zahle ich nur den ersten Tag, wenn es quasi noch nicht bekannt ist, den Rest der Krankmeldung auch nicht mehr! Da würde ich nochmal nachfragen und auch wegen der Hausaufgabenbetreuung nochmal genauer hören! Beim Rest kenne ich mich nicht aus! Gruß von Cat

Mitglied inaktiv - 01.06.2008, 20:41



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ich kenne es aber auch nur so, dass nur der betreuungspreis durchgehend gezahlt wird und das essensgeld nur, wenn das kind auch mitisst gruss moni Ich habe mit allem drum und dran 120 euro gezahlt

Mitglied inaktiv - 02.06.2008, 15:54



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Das Betreuungskosten durchgängig gezahlt werden, ist normal. Schliesslich müssen ja auch die Erzieher, Raummiete etc. jeden Monat bezahlt werden. Essen sollte eigentlich nur nach Bedarf bezahlt werden müssen. Hausaufgaben: da würde ich direkt nochmal nachfragen. Wenn sie das nicht anbieten und du schreibst das in den Vertrag, wird das wenig bringen, sie ändern bestimmt nicht wegen einem Kind ihre Betreuungsangebote.. Ich würde allerdings auch erwarten, dass HA gemacht dort werden. Betreuungskosten muss der KV meines Wissens nicht mittragen, aber frag ggf. beim JA nach. Eventuell gibt es auch einen Zuschuss vom JA für dich? Du kannst die Kosten auch teilweise von der Steuer absetzen, falls dir das was nützt. LG Berit

Mitglied inaktiv - 01.06.2008, 20:59



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Ich habe jetzt irgendwo gelesen, dass der KV zusätzlichen Unterhalt bei Ganztagsbetreuung zahlen muss, da die Düsseldorfer Tabelle nur von halbtags ausgeht. Ich finde es einfach unverschämt, den August voll abzurechnen, wenn erst Mitte August die Einschulung stattfindet. Die Ferien und sonstigen Abwesenheitszeiten sind halt " mein Bier", aber dieser halbe Monat ist ja quasi doppelt bezahlt, wenn ich meinen Sohn bis Schuleintritt fremd betreuen lasse..... lg

Mitglied inaktiv - 02.06.2008, 17:50