Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Wilke am 29.07.2004, 21:24 Uhr

Besuchsrecht

Hallo

Wende Dich sofort ans Jugendamt und schildere die Situation oder suche einen Anwalt auf.
Dein Ex will es über den Anwalt versuchen aber ich denke da wird das Jugendamt und Gericht nicht mitspielen bis sich das Kind wieder an den Vater gewöhnt hat.
War und ist bei mir genauso.
Das Richter entschied das der Vater das Kind alle 2 Wochen für 2 Stunden sehen kann in meinem beisein und mitnehmen erst wenn sich das Kind wieder an Ihn gewöhnt hat.
Bei Frau Bader steht immer:
Über Nacht erst ab Schulreife.

LG
Diana

 
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