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Geschrieben von Jana23Nbg am 29.07.2004, 19:30 Uhr

Besuchsrecht

Der Vater meiner Kleinen hat mir ein Schreiben von seinem Anwalt zukommen lassen in dem steht daß er das Recht hat die Kleine ohne mich zu sehen und auch mitzunehmen (auch über Nacht) Wenn ich dem nicht einwillige geht es vors Familiengericht! Ich habe aber das alleinige Sorgerecht! Meine Tochter ist 8 Monate und kennt ihren Vater kaum und jetzt soll ich sie ihm einfach mitgeben?

 
7 Antworten:

Re: Besuchsrecht

Antwort von Wilke am 29.07.2004, 21:24 Uhr

Hallo

Wende Dich sofort ans Jugendamt und schildere die Situation oder suche einen Anwalt auf.
Dein Ex will es über den Anwalt versuchen aber ich denke da wird das Jugendamt und Gericht nicht mitspielen bis sich das Kind wieder an den Vater gewöhnt hat.
War und ist bei mir genauso.
Das Richter entschied das der Vater das Kind alle 2 Wochen für 2 Stunden sehen kann in meinem beisein und mitnehmen erst wenn sich das Kind wieder an Ihn gewöhnt hat.
Bei Frau Bader steht immer:
Über Nacht erst ab Schulreife.

LG
Diana

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Re: Besuchsrecht

Antwort von Richie am 29.07.2004, 21:42 Uhr

Hallo,

so ein kleines Kind sollte 2-3 Mal wöchentlich (guten) Kontakt zu seinem Vater haben, 2 Wochen sind für so ein kleines Kind eine Ewigkeit.
Übernachtungen sind eigentlich von Anfang an möglich.
Ich weiß nicht, aus welchen Erkenntnissen und Überlegungen Frau Bader solche Übernachtungen erst ab Schulalter empfiehlt, ich halte aber solch eine Empfehlung für Stuß und außerdem für väterfeindlich.
MfG Richie

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Re: Richie

Antwort von Wilke am 29.07.2004, 23:21 Uhr

Hallo Richie

Ich finde auch das alle 2 Wochen 2 Stunden zu wenig sind.
Aber mein Mann schlägt sämtliche Angebote öfters zu kommen aus!
Und das ich Ihm das Kind nicht so einfach jetzt mitgebe wo Sie sich noch nicht richtig an Ihn gewöhnt hat ist doch logisch und das würde auch kein Richter verlangen.
Sobald sich die Kleine wieder an Ihn gewöhnt hat und vertrauen zu Ihm hat und vor allem auch ins Auto steigt seh ich kein Problem darin das Kind mitzunehmen.
Hab Ihm auch schon den Vorschlag gemacht, das wenn er die Kleine mit zu seinen Eltern nehmen will, das er mich doch mit nehmen soll beim ersten mal und ich setz mich so lange dort in ein Cafe falls die Kleine mich dann vermisst und schreit(sie kann sich richtig hysterisch wegschreien) ich in 5 Minuten bei ihr wäre.
Aber nein!
So nah will er mich nicht dabei haben!
Er fährt dann lieber eine dreiviertelstunde zu mir zurück mit einem schreienden Kind.

LG
Diana

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Re: Besuchsrecht

Antwort von Peli75 am 30.07.2004, 12:47 Uhr

Hallo jana,

also dass dein Ex eure Tochter sehen darf/muss ist antürlich klar, aber dass er sie über Nacht mitnehmen darf ist absoluter Schwachsinn, zumal eure Tochter zu ihm wahrscheinlich gar keine Bindung mehr hat. was passiert, wenn sie ständig schreit und er damit absolut überfordert ist???
Versucht es doch einfach mal fürs erste, dass er sie sieht, wenn du dabei bist, in einer vertrauten Umgebung? Denn diese "Hauruckaktion" von ihm wird gar nichts bringen, denn eure Tochter ist an dich gewöhnt und wird sich auch nicht so einfach von ihm mitnehmen lassen, auch wenn sie erst 8 Monate alt ist, aber das Mitnehmen wird auch später nicht so einfach sein, wenn sie ihren vater nicht regelmässig sieht.
Also geb deiner Tochter und auch ihrem vater einfach die Chance sich langsam kennenzulernen, denn von heute auf morgen wird das nach seinen Wünschen nicht klappen.

LG
Petra

PS: sei froh, dass er euer Kind überhaupt sehen will, denn mein Sohn (18 Monate)hat seinen Vater nach der trennung nicht ein mal zu Gesicht bekommen und das ist nun 10 Monate her.....

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Re: Besuchsrecht

Antwort von Jana23Nbg am 31.07.2004, 10:03 Uhr

Vielen Dank für Eure Tipps, habe nächste Woche Termin bei einer Anwältin und werde mir mal anhören was ich am besten mache!!! LG Jana

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Re: Besuchsrecht

Antwort von Jana23Nbg am 31.07.2004, 10:03 Uhr

Vielen Dank für Eure Tipps, habe nächste Woche Termin bei einer Anwältin und werde mir mal anhören was ich am besten mache!!! LG Jana

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Re: Besuchsrecht

Antwort von LouMax am 03.08.2004, 12:41 Uhr

....schau mal im Netz unter dem Schlagwort "Besuchsrecht". Ein ähnlicher Fall liegt bei meiner Nachbarin: die Tochter - gleich alt - sollte zum Vater - auch über Nacht. Das hat sie abgelehnt. das Familiengericht hatte ihr recht gegeben - das Kind darf erst mit 6 Jahren über nacht bleiben. In diesem Alter ist es für ein kleines Kind wichtig, öfter aber weniger Stunden mit dem Vater zusammen zu sein. Erst wenn die kleine älter wird dann darf der Abstand auch größer sein und dafür länger.
Soltest Du zweifel an dem Wohlergehen deiner tochter bei ihm haben, dann gehe mals zum Jugendamt und teilen denen die Sachlage mit und/oder auch zum ASD und hole Dir dort unterstützung. Schreibe auf, wann ihr ausmacht, dass die kleine den vater sihet und wann er wirklcih auftaucht bzw. das besuchsrecht wahrnimmt. Besthe notfalls auf begleiteten Umgang, falls Du berechtigte zweifel am Wohlergehen Deiner Tochter bei ihm hast.
Lass ihn vors Familiengericht gehen. Das wird zwar derzeit ein wenig nerven für Dich bedeuten, aber Du wirst sicherlich gewinnen. Du kannst für Deine situation, falls sie finanziell angespannt ist, auch PKH beantragen.
Falls die situation für Dich mit ihm so unerträglich ist, wäre es möglich umzuziehen???

Liebe Grüße & viel erfolg

LouMax

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