Geschrieben von AmandaMama am 03.06.2020, 14:04 Uhr |
Beistandschaft- wie sage ich es ihm?
Einen sonnigen Mittwoch, ich habe ein bisschen Bauchschmerzen... der Vater meiner Tochter und ich sind seit 5 getrennt und auch geschieden. Wir werden wohl als „strittige Eltern“ genannt, da wir uns nur sehr selten einigen und stattdessen leider viel zu viel streiten. Dabei geht es immer wieder vorrangig um den Unterhalt für unser gemeinsames Kind (10 Jahre alt). Ich habe sehr lange hin und herüberlegt und jetzt endlich den Entschluss gefasst, die Beistandschaft für unser Kind zu beantragen. Der Vater zahlt Unterhalt- mosert jedoch bei jeder Änderung und auch bei jeder anderen Angelegenheit herum, dass es mir „vordergründig“ nur darum ginge... u.s.w.
Ich möchte diesem Streitpunkt zukünftig aus dem Wege gehen - und daher hier meine Frage:
Hat jemand von Euch einen Tipp oder sogar selbst die Erfahrung gemacht, wie man das dem Anderen „erklärt“? Ich möchte schon, dass er vorher informiert ist, bevor er Post vom JA bekommt...
Danke...
Re: Beistandschaft- wie sage ich es ihm?
Antwort von pauline-maus am 03.06.2020, 14:10 Uhr
warum willst du das tun, weil du fair bist? ist er denn fair?
Re: Beistandschaft- wie sage ich es ihm?
Antwort von 3wildehühner am 03.06.2020, 15:03 Uhr
Erklären würde ich da gar nichts!
Informieren, dass sich das Jugendamt melden wird, ja, das kannst du machen.
Re: Beistandschaft- wie sage ich es ihm?
Antwort von desireekk am 03.06.2020, 16:07 Uhr
Ich hatte damals keine Beistandschaft, aber habe das Jugendamt darum gebeten den Unterhalt zu berechnen.
Weil:
eine unabhängige dritte Stelle, deren primäres Interesse das KIND und nicht die Eltern ist, soll das bitte tun.
Wenn er Fragen hat kann er sich dann auch gerne an den Sachbearbeiter dort wenden.
Davon ab: ICH muss da gar nix erklären, dazu sind Gesetze und Regelungen da.
Gruss
D
Re: Beistandschaft- wie sage ich es ihm?
Antwort von Birgit22 am 03.06.2020, 17:35 Uhr
Ich habe nicht informiert. Warum auch ??
Hätte der Vater pünktlich und regelmäßig , und in errechneter Höhe den Unterhalt gezahlt, hätte ich mir den Gang zum Jugendamt und eine Beistandschaft sehr gerne gespart.
Aber er wollte ja lieber so zahlen, wie es ihm gerade in den Kram gepasst hat. Also am liebsten gar nicht.
Pech gehabt.
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