Geschrieben von QueenMum am 28.06.2018, 11:31 Uhr |
Baukindergeld
Also das würde ich mal mit Nein beantworten, du wärst ja dann benachteiligt und das würde die Verfassung nicht mitmachen. Wenn du das Kindergeld bekommst würde dir auch die Förderung zustehen. Aber du bekommst das Geld nur wenn du dieses Jahr oder später baust oder Eigentum kaufst, und es muss das erste gemeinsame Eigentum sein.
- Baukindergeld - Anja-Kathrin 27.06.18, 20:34
- Re: Baukindergeld - QueenMum 28.06.18, 11:31
- Re: Baukindergeld - Anja-Kathrin 28.06.18, 12:58
- Re: Baukindergeld - Augustmama2018 28.06.18, 14:05
- Re: Baukindergeld - Anja-Kathrin 28.06.18, 14:08
- Re: Baukindergeld - QueenMum 28.06.18, 11:31