Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Schippchen am 19.07.2013, 19:13 Uhr

BaföG

Ich schon wieder... aber diesmal gehts nicht um mich, sondern um meine Cousine. Ein Alleinerziehendenthema der anderen Art.

Und zwar lebte sie bis vor acht Jahren bei ihrer Mutter und ist wegen unzumutbaren Umständen zu ihrem Vater gezogen.
Ihre Mutter ist alkoholabhängig, hat sie geschlagen, genötigt, den kompletten Haushalt zu führen, Kontakt zum Vater verbieten wollen (jeden Freitag ist sie unter dem Vorwand, den Müll runterzubringen abgehauen, mein Vater hat sie dann zu ihrem gefahren), seit acht Jahren bestand nun kein Kontakt. Ihre Mutter verleugnet sie sogar als ihre Tochter.

Nun fängt meine Cousine im August die Fachoberschule an. Inzwischen lebt sie in einer eigenen Wohnung, bezog eine Weile Alg 2, da aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig geschrieben und hat jetzt ab August BaföG beantragt.

Dort wurde ihr gesagt, ihre Mutter soll jetzt eine Einkommenserklärung abgeben, weil sie dann evtl (ganz sicher sogar) Unterhalt zahlen soll.

Nach acht Jahren rief sie also ihre Mutter an, bekam natürlich nur Beleidigungen zu hören. Ihre Mutter weigert sich, mitzuarbeiten, obwohl sie laut Aussagen Bekannter 2000,- und ihr Mann gar das Doppelte verdienen sollen.

Muss meine Cousine da nun tatsächlich ihrer Mutter hinterher? Wenn, muss sie das Ganze wohl oder übel einklagen, aber wie kriegt sie die Zeit bis dahin überbrückt? Hat jemand da eine Idee?
Was ist, wenn sich die Mutter trotz Klage weigert, Unterhalt zu zahlen? Hier gibt es ja noch so einige Fälle, in denen es ähnlich läuft und jeder Versuch, die in dem Falle Väter anzuhalten, zu zahlen...
Kann sie da mit 24 irgendwie das elternunabhängige BaföG erwirken?
In ihrer Ausbildung wurde sie im zweiten Lehrjahr zu unrecht gekündigt, war jedoch seelisch nicht in der Lage, dagegen anzukämpfen, was sie natürlich bereut. Ansonsten ist sie selbstständig tätig gewesen als Künstlerin.

 
1 Antwort:

hat sie.mehr als 5 jahre elternunabhaengig gearbeiet?

Antwort von Keksraupe am 19.07.2013, 22:41 Uhr

Wohl eher nicht.. Dann führt kein weg vorbei

Aber: sie soll die Unterlagen ihrer Mutter per Einschreiben schicken mit 14 Tages Frist. Wenn die rum ist den Zettel der Post beim Bafögamt abgeben. Die schreiben sie dann auch n9chnal an mit 2bis4 wochen frist und dann holen die sich die Unterlagen beim Finanzamt...

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