Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Bärin am 22.06.2013, 13:10 Uhr

@ Bärin

Trotzdem finde ich, dass man - wenn es auch nach der Trennung optimal lief, weil man nur ein paar Straßen auseinander wohnte - kein Gewohnheitsrecht darauf hat. So lange das Kind den Kontakt zum Vater behält und vielleicht jedes WE dort sein kann wird es keinen Schaden nehmen. Und nur darum geht es meiner Meinung nach.
Wenn ein Vater voll berufstätig ist (ist ja meistens so) und die Kinder bei der Mutter gelebt haben und diese nun eine andere Wohnung findet, sei es wegen des neuen LG oder vielleicht wegen einem Job in der Nähe ihrer Eltern wo die Kinder dann in der Zeit betreut werden könnten, dann finde ich das völlig i.O.. Wenn sich Eltern trennen ist es nunmal eben so, dass nicht beide Elternteile sich die ganze Woche um die Kinder kümmern können. Das sind Idealfälle, aber nicht die Realität.

 
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