Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von LeaMarie27 am 13.01.2014, 19:48 Uhr

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo,

wir werden uns nun wohl trennen. Ich hat mit dem KV gesprochen, ihm mitgeteilt, dass ich ausziehen will. Er sagt, ok, aber ohne das Kind. Das Kind bleibt bei mir.

Ich arbeite TZ u. war auch zwei Jahre zu Hause (Elternzeit). Er meinte nun, er könne auch auf unseren Sohn aufpassen, da er neben seiner Vollzeit-Tätigkeit seine Eltern hätte, die ihn unterstützen.

Was soll ich jetzt tun ? Gleich einen Anwalt nehmen ? Oder erst mal zum Jugendamt - was mache ich beim Jugendamt ?

Danke euch !

 
12 Antworten:

Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Sternenschnuppe am 13.01.2014, 19:58 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht, dann musst Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Anwalt, Eilantrag.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von angry.me am 13.01.2014, 20:23 Uhr

Beide Instanzen einschalten und gut argumentieren.
Mehr bleibt Dir leider nicht.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von glückskinder am 13.01.2014, 20:26 Uhr

Warum darf das Kind nicht bei ihm bleiben? Versucht euch zu einigen. Vielleicht wäre das Wechselmodell die Lösung. Ich finde es immer schwierig, wenn nur wir Frauen denken das Recht auf die Kinder zu haben. Klar möchte ich meine kinder bei mir haben, aber auch mein Mann hat diese Wünsche. Gleiches Recht für alle!

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von shinead am 13.01.2014, 20:33 Uhr

Naja, im vorliegenden Fall hat man als Familie offensichtlich beschlossen, dass die Mutter sich um das Kind kümmert. Er arbeitet VZ, sie TZ. Das spricht schon m.E. mehr für eine weitere, hauptsächliche Betreuung durch die Mutter.

Anders sieht es aus, wenn beide Elternzeit nehmen und danach beide in TZ gehen.

Wer sich in der Beziehung für das althergebrachte Rollenbild entscheidet, muss mit den Konsequenzen leben.

@TE: ab zum Anwalt!

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von LeaMarie27 am 13.01.2014, 20:44 Uhr

Der KV hatte damals auch Elternzeit für 2 Monate beantragt. Arbeitet VZ, da sein Arbeitgeber kein Teilzeit ermöglicht. Aber im Endeffekt, war ich es, die zwei Jahre zu Hause geblieben ist u. jetzt einen Teilzeitantrag auf fünf Jahre gestellt hat u. jederzeit verlängern kann bzw. sogar, wenn nötig, Stunden kappen

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bist du alleinerziehend ? und sind die Kinder beim Vater ?

Antwort von LeaMarie27 am 13.01.2014, 20:46 Uhr

Es würde mir das Herz brechen, wenn ich mein Kind nicht mehr bei mir hätte. Klar hängt der KV auch an seinem Kind, aber ich denke trotzdem, dass die Mutter immer die engere Beziehung zum Kind hat. Ich würde ihm ja nichts wegnehmen wollen. Er könnte jederzeit den Kleinen sehen, auch über nacht....ich lege ihm da keine Steine in den Weg. Aber er will sich ja nicht mit mir einigen.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von shinead am 13.01.2014, 21:05 Uhr

Du zwei Jahre, er zwei Monate - erkennst Du den Unterschied?

Ob sein AG das ermöglicht oder nicht, da wurden einfach Tatsachen geschaffen, die für Dich als betreuenden Elternteil sprechen, zumal Du eben bezüglich der Betreuung nicht die Großeltern aktivieren musst.

Geh' zum Anwalt und lass Dich beraten. Klar kannst Du das Kind nicht ohne seine Zustimmung mitnehmen, Trennungen kann man aber auch innerhalb der ehelichen Wohnung vollziehen.
Lass den Rest die Anwälte machen!

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vielen Dank für deine Antwort,

Antwort von LeaMarie27 am 13.01.2014, 21:55 Uhr

und auch für die anderen Rückmeldungen !

Das macht mir doch ein bißchen Mut. Ehrlich gesagt, hab ich nach seiner Drohung überlegt, ob ich das mit der Trennung nicht einfach lasse bzw. halt hier in der Wohnung bleibe u. jeder sein Leben lebt. Aber das krieg ich glaub auf Dauer nicht hin.

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Re: bist du alleinerziehend ? und sind die Kinder beim Vater ?

Antwort von Keldana am 13.01.2014, 22:17 Uhr

"aber ich denke trotzdem, dass die Mutter immer die engere Beziehung zum Kind hat."

Von solchen Gedanken solltest Du Dich verabschieden. Bei mir ist es z.B. umgekehrt. Unser Sohn (ich der Vater) hatte schon von früh an, eine stärkere Bindung zu mir, als zur Mutter.

Er lebt jetzt auch bei mir und sieht die Mutter nur alle 14 Tage.

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Re: vielen Dank für deine Antwort,

Antwort von shinead am 13.01.2014, 22:45 Uhr

Fasse Deine Gedanken, Gefühle und die Tatsachen für Dich vor dem Termin zusammen.
Nimm die Kontoauszüge aller Konten und ggf. auch die letzten Steuerbescheide und Gehaltsabrechnungen mit.

Falls noch nicht vorhanden, eröffne ein eigenes Konto und lasse dann auf dieses Konto die vom Anwalt errechneten Gelder fliesen.
Schaffe Dir einen Überblick über die aktuellen Kosten und Werte. Falls es dazu kommt, dass Du erst einmal nicht ausziehen kannst, musst Du die Kosten und Einkünfte im Blick haben.

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Re: bist du alleinerziehend ? und sind die Kinder beim Vater ?

Antwort von angry.me am 14.01.2014, 16:48 Uhr

für mich gab es auch keine schlimmere Vorstellung als die, auch nur eines meiner Kinder dem Vater zu "überlassen."
Nun ist es seit 4 Jahren Fakt und heute könnte ich mir nichts schlimmeres vorstellen, als zu diesem Mann zurückkehren zu müssen.
Wie gut, dass einen DAZU (noch!?) kein Gesetz der Welt zwingen kann.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von LuciaMay am 15.01.2014, 10:14 Uhr

ich habe Dir eine private Mail geschrieben. Vorsicht mit dem Jugendamt. Auf gar keinen Fall einfach ausziehen! Er hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und kann klagen. Grundsätzlich für alles, was Dir wichtig ist: Beweise sammeln.

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