Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mone76 am 13.01.2014, 12:11 Uhr

ein paar fragen

da bei uns trennung auch inmittelbar bevor steht ein paar fragen:
-meine kinder sind 8 und 4 Jahre. Werde ich nach trennung dazu verpflichtet halbtags zu arbeiten (momentan 450euro job) betreuung wäre schwierig nach der trennung.

-ist eine abfindungszahlung aus dem job meines mannes innerhalb der ehe Zugewinn?

-ist eine schenkung meiner eltern an mich innerhalb der ehe zugewinn?

LG
Mone

 
2 Antworten:

ein paar antworten ;o)

Antwort von shinead am 13.01.2014, 13:23 Uhr

1.) Du wirst nicht dazu verpflichtet Teilzeit zu arbeiten. Du wirst dazu verpflichtet für Deinen Unterhalt selbst zu sorgen. Das wirst Du wahrscheinlich nicht mit einem 450-Euro Job schaffen, daher musst Du Dir einen anderen / weiteren Job suchen.
Wenn ihr verheiratet seid, dann steht Dir allerdings Trennungsunterhalt bis zur Scheidung zu. Innerhalb der Trennungsphase hättest Du dann Zeit die Betreuung der Kinder sicherzustellen und einen Job zu finden.

2.) Arbeitsrechtliche Abfindungen aus Anlass der Kündigung, insbesondere nach §§ 9, 10, 1a KSchG unterfallen voll dem Zugewinnausgleich (Bamberger/Roth Kommentar zum BGB, § 1375 Rz. 9).
Nur wenn die Abfindung Versorgungscharakter hat und daher als Ersatz für den künftig entstehenden Lohnausfall und damit als vorweggenommenes Einkommen geleistet wird, dann erfolgt der Ausgleich unterhaltsrechtlich und nicht über den Zugewinnausgleich.

3.)Schenkungen werden gemäß § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Dabei erhöht sich das Anfangsvermögen für den Zugewinnausgleich, obwohl die Schenkung rein chronologisch betrachtet, erst im Lauf der Ehe erworben wurden.
Eine Wertsteigerung (Grundstückswert, Zinsen, Kursentwicklung, etc.) geht allerdings in den Zugewinnausgleich mit ein. Beträgt also die Wertsteigerung z.B. 10.000 Euro (100.000 Euro geschenkt, 10.000 Euro Zinsen erwirtschaftet), dann werden diese Zinsen geteilt.

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vielen Dank. noch ein paar fragen....

Antwort von Mone76 am 14.01.2014, 10:02 Uhr

wenn ich aber keinen anderen Job finde (1. bewerbung geht heute raus) aber wenn es nicht klappen sollte. was dann? dann bekomme ich hartz4 oder wie?
Mir kann das Amt aber nicht leistungen streichen wenn ich so schnell nichts finde (wohne auf dem land, habe kein auto......)

LG
MOne

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