Geschrieben von spiky73 am 30.11.2009, 9:45 Uhr |
Ar(rrrr)ge-Frage
moin, moin.
bei deiner schilderung blicke ich jetzt auch nicht so wirklich durch...
aus dem bauch raus würde ich jetzt mal sagen, die berechnung der arrrrrrge setzt sich so zusammen (ich beziehe kein H4, daher...):
dein bedarf (regelsatz)
plus alleinerziehendenzuschlag
plus regelsatz fürs kind
plus miete.
davon werden abgezogen: alle einnahmen
arbeitseinkommen (wenn du arbeitest)
unterhalt für dich (falls du welchen bekommen solltest)
unterhalt fürs kind/unterhaltsvorschuss
kindergeld
ggf. sonstige einkünfte
und was unterm strich bleibt, bekommst du dann als H4 von der arge ausgezahlt.
bei staatl. leistungen ist das meist nur ein umverteilen der gelder. im grunde genommen müsstest du im monat insgesamt das zur verfügung haben, was die arge dir als gesamtbedarf ausgerechnet hat, alle zahlungen aus allen töpfen zusammen gerechnet...
liebe grüsse,
martina.
- Ar(rrrr)ge-Frage - rabukki 29.11.09, 23:48
- Re: Ar(rrrr)ge-Frage - ursel66 30.11.09, 7:26
- Re: Ar(rrrr)ge-Frage - rabukki 30.11.09, 14:14
- Re: Ar(rrrr)ge-Frage - spiky73 30.11.09, 9:45
- Re: Ar(rrrr)ge-Frage - ursel66 30.11.09, 7:26
Nochmal: Unheilig am 27.03.10 in Gießen
Wieso muss ich eine Steuerkarte haben wenn ich auf 400 Euro arbeiten soll??
Habt Ihr meinen Seufzer der Erleichterung gehört?
Haaaaaaaaaach ja
Musste vorhin mit Cristina schimpfen
Mal wieder Rat brauche
Oh mann, wie schusselig kann ein einzelnes Kind sein
Sonntagsdepri
1. Advent