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Geschrieben von sonnen-blume23 am 25.09.2016, 11:51 Uhr

Anwalt oder Füße Hochlegen und warten??

Hallo Alle zusammen,
Wie gedacht kam der Kindsvater nicht zum Termin vom Jugendamt, wegen Umgangs Reglung klären von unserem Zweg von 20 Monaten.
Der Zeit findet kein Umgang statt, was denkt Ihr soll ich auf Umgang klagen oder Abwarten bis sein Vater sich endlich Bewegt??
Danke schon mal für eure Gedanken anstöße

 
12 Antworten:

Re: Anwalt oder Füße Hochlegen und warten??

Antwort von angela+anna am 25.09.2016, 13:06 Uhr

Du kannst ihn nicht zwingen mit seinem Kind Umgang zu haben. Also sehe ich keinen Anlass für einen Anwalt.

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Re: Anwalt oder Füße Hochlegen und warten??

Antwort von Fru am 25.09.2016, 13:23 Uhr

Zwingen ist schlecht, oder glaubst Du, es macht Deinem Kind Spaß, Zeit mit jemandem zu verbringen, der da eigentlich keine Lust drauf hat?

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Re: Anwalt oder Füße Hochlegen und warten??

Antwort von Pamo am 25.09.2016, 14:17 Uhr

Nein, ich würde nicht klagen. Wenn er dann eines Tages jammert und behauptet, du ließest ihn das Kind nicht sehen, dann kicherst du in dich hinein.

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Re: Anwalt oder Füße Hochlegen und warten??

Antwort von mf4 am 25.09.2016, 15:33 Uhr

Umgang gegen seinen Willen einfordern? Was genau soll ein Anwalt da machen? Dein Geld nehmen und den KV dann alle 2 Wochen an der Hundeleine zu dir führen?

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Re: Anwalt oder Füße Hochlegen und warten??

Antwort von Zwerg1511 am 25.09.2016, 20:22 Uhr

Ich würde mein Kind niemanden aufdrängen der kein Interesse hat. Abwarten und wenn der Vater Interesse bekundet, dann ihn einen Termin beim Jugendamt vereinbaren lassen.

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Re: Anwalt oder Füße Hochlegen und warten??

Antwort von spiky73 am 26.09.2016, 6:42 Uhr

Wie meine Vorschreiberinnen finde auch ich, daß das vertane Lebenszeit ist.
Anstatt dem unwilligen Vater das Kind hinterher zu tragen, kann frau die Zeit doch viel entspannter und kreativer nutzen.
Und sollte er sich eines Tages erfrechen, darüber zu jaulen, zu maulen und zu lamentieren, dann lachst du dir eins... Die Elternteile, die sich nie kümmern, kriegen dafür irgendwann die Rechnung präsentiert (also schön zurück lehnen und auf den Moment warten!).

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Ich würde das Jugendamt bitten

Antwort von Sternenschnuppe am 26.09.2016, 8:50 Uhr

dem Vater einen Brief zu schreiben, dass er sich um einen gemeinsamen Termin bemühen möge, wenn er ernsthaftes Interesse an einem regelmäßigen und verlässlichen Umgang hat.

Bis dahin würde es so nicht funktionieren.

Dann bist Du abgesichert dass Du nix verweigerst und er weiß was er zu tun hat.

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Re: Anwalt oder Füße Hochlegen und warten??

Antwort von sonnen-blume23 am 26.09.2016, 8:52 Uhr

Danke für die vielen antworten
Er will ja Umgang, aber nur Dan wenn er Zeit hat und nur mit mir. Werde jetzt die Füße hochlegen und warten

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Re: Anwalt oder Füße Hochlegen und warten??

Antwort von trauriger-engel am 26.09.2016, 9:41 Uhr

Jaja diese Faulen Väter. Nur mit dir damit der kleine ja zu Mama geht wenn etwas ist. Nichts da. Er kann das alleine.
Zwingen geht nicht. Ich habe das gemacht weil bei uns der Vater es zwar wollte aber doch mehr absagte als nötig ich wollte einen Richter dabei haben der ihm nochmal ganz klar sagt wann er absagen darf und das er sich daran zu halten hat. Klappte bei uns gut. Aber mein Sohn war auch schon 5 beim Urteil. Er konnte gefragt werden. Bei so kleinen ist es schwieriger.
Wie stellst du dir denn den Umgang vor?
Mein kleinster ist gerade 28 Monate alt und bleibt immer noch nicht alleine mit Papa, dann weint er ganz doll. So etwas einzuklagen bedarf vieler Änderungen bzw. Vieler Bemerkungen wie es abzulaufen hat.
Als der Umgang bei uns mit ca. 3 Jahren los ging. Habe ich auf Stundenweise bestanden, erst Samstagsvormittag, dann der Nachmittag dazu, dann der Sonntagvormittag dazu und dann der Nachmittag. Erst nach einem Jahr wurde die Übernachtung dazu genommen. Weil mein Sohn seinen Papa vorher nicht kannte. Er sollte Zeit zum Vertrauensaufbau haben. Und heute ist mein Sohn 7 und geht sehr gern zum Papa. Absagen werden hingenommen. Ausweichtermine mit Kusshand angenommen.

Also lange Rede kurzer Sinn. Wenn ER Umgang will, soll ER sich kümmern.
Lass dir das vom Jugendamt bestätigen das ein gemeinsamer Termin gescheitert ist. Bzw. Lass den Vater wie oben schon geschrieben anschreiben und verlange eine Kopie davon. Falls der Vater auf einmal seine Pflichten entdeckt und gleich zu einem Anwalt geht hast du etwas in der Hand.

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Re: Ich würde das Jugendamt bitten

Antwort von Möhrchen am 26.09.2016, 11:38 Uhr

Naja, wer zu einem abgesprochenen Termin beim JA nicht erscheint und auch nicht absagt, der braucht m.E. nicht noch mal gebeten zu werden, sich um einen Termin zu kümmern. Das wortlose Nichterscheinen spricht doch für sich...sie war ja da...

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Antwort von shinead am 26.09.2016, 13:22 Uhr

Es war ein Termin beim Jugendamt vereinbart, den hat ER nicht wahrgenommen. Beim nächsten Anruf seinerseits würde ich gnadenlos wegen des Umgangs an das Jugendamt verweisen und erst einmal keine kurzfristigen und/oder begleiteten Besuche (Umgang ist das ja nicht) vereinbaren.

Dass die KM den Umgang nicht verweigert, hat das JA ja schon in der Akte.

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Re: Anwalt oder Füße Hochlegen und warten??

Antwort von mf4 am 26.09.2016, 16:26 Uhr

Wie lange seid ihr denn getrennt?

Wenn das Kind 20 Monate ist und ihr vielleicht schon 1,5 Jahre getrennt seid dann kennt es den Vater ja kaum. Seid ihr 1,5 Monate getrennt ist der Papa derjenige, mit dem das Kind bisher zusammen gelebt hat und dann sollte man Vater und Kind zutrauen zusammen klar zu kommen.

Vielleicht ist der Vater unsicher, ob er das packt und der Umgang mit deiner "Aufsicht" ist nicht die schlechteste Idee für den Anfang.

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