Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von rabukki am 13.05.2010, 0:56 Uhr

ALG II-Frage...?

Kann mir jemand weiterhelfen?

Ich möchte umziehen, weil ich von hier aus mit Umweg über die Kita über eine Stunde Fahrtweg in die Stadt habe, in der ich ein Praktikum mache, in einigen Monaten meine berufliche Existenz gründe und in der die Kita meiner Tochter ist. Außerdem gibt es private Gründe und die Ämter gelten dort insgesamt als kulanter (im jetzigen Landkreis wird z.B. pauschal kein Einstiegsgeld an Existenzgründer vergeben und die Kostenübernahme für die Krippe steht immer wieder auf der Kippe).

Dort sind die Mieten aber viel höher und als "angemessen" werden nur 5,62 angesehen, was höchstens in Rand- oder Industriegebieten zu haben ist - von dort aus bliebe aber der Fahrtweg fast gleich.

Nun kann ich eine Wohnung in recht zentraler Lage kriegen und habe ausgerechnet, dass ich wegen der geringeren Lebenshaltungskosten mit dem Geld trotz hoher Miete auskommen würde. Aber die Ämter geben sich ja im Vorfeld der Antragsstellung gerne bedeckt und ich würde gerne wissen, ob meine Kalkulation stimmt.

Kann ich davon ausgehen, zum Leben den gleichen Betrag zu kriegen, wie jetzt (476 Euro)?
Das macht mit UHV + Kigeld 793 Euro?

Die Wohnung hat 50 m², angemessen wären mit Kind 60 m², nicht? Würde ich also zum Wohnen den Höchstbetrag von 60 x 5,6 Euro kriegen, oder 50 x 5,6?
Wie ist das mit den Nebenkosten (70 Euro) und Strom nochmal?

Wenn ich von den der günstigeren Variante ausgehe, und davon, dass Nebenkosten und Strom bezahlt werden, komme ich abzüglich Telefon, Verpflegung in der Kita und Monatskarte immer noch auf über 470 Euro, die mir mit Kind zum Leben blieben. Das ist OK, oder? Notfalls fällt die Monatskarte weg, die kostet 50 Euro.

Die Wohnung ist etwas schäbig, aber für den Preis eigentlich ganz OK und wir würden durch die Umgebung viel Lebensqualität gewinnen. Was denkt Ihr, kennt sich jemand genau aus?

Grüße, Rabukki

 
2 Antworten:

Re: ALG II-Frage...?

Antwort von taram am 13.05.2010, 9:58 Uhr

Wenn du ohne Erlaubnis umziehst, darf die neue Wohnung nicht mehr kosten als die alte Wohnung. Strom musst du selber zahlen. Kauion wird nicht übernommen auch die Umzugskosten nicht. Und wie gesagt, die neue darf nicht mehr kosten als die alte Wohnung. Ist die neue Wohnung teurer, musst du die Differenz selber zahlen. Hast du einen Betriebskostennachzahlung wird diese ebenfalls nicht übernommen oder nur einen Teil.

LG Taram

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Re: ALG II-Frage...?

Antwort von +emfut+ am 13.05.2010, 10:23 Uhr

Gerade das mit den Wohnungskosten wird von den Ämtern soooo unterschiedlich gehandhabt, daß Dir hier keiner eine gültige Auskunft geben kann. Manche Ämter gehen nur nach der Miethöhe - dann würdest Du halt maximal den Mietsatz für Euch 2 bekommen und es ist Dein Problem, wenn Du auch Komfort oder Größe verzichtest. Andere gehen nur nach den Quadratmetern, andere haben da komplizierte Berechnungsformeln. Egal, wer Dir hier was sagt - ob es stimmt, wirst Du erst wissen, wenn Du bei der ARGE am neuen Wohnort anfragst.

Wenn Du da ein Praktikum anfängst, hast Du ja eine Begründung für den Umzug. Geh hin und frag, was Sache ist. Anders wird es nicht gehen.

Gruß,
Elisabeth.

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