Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mucki+Ninchen am 30.01.2013, 21:10 Uhr

3:0

Huhu,

ich bin wie die zwei Vorschreiberinnen dafür, ihm nicht wieder Macht zu geben. Ich würde ihm entweder keine Adresse geben - dein Ehrgefühl in allen Ehren, aber wohin hat es dich (bei ihm!) bis heute gebracht? Oder du gibst ihm eine falsche Adresse.

Variante C, die gefällt mir auch, bedeutet aber Stress für alle: Gib ihm die Adresse, sage ihm, er kann nach dem Urlaub gern mit dem Kind feiern und du möchtest ihn nicht im Urlaub haben. Wenn er doch kommt, Tür nicht öffnen und bzw. an dem Tag überhaupt nicht im Ferienhaus sein. Ihr könnte doch sicher einen Tagesausflug von morgens halb acht bis abends 8 machen! Sooo klein sind die Kids ja nicht. Wenn ihr da seid und er macht Stress vor der Tür (die nicht geöffnet wird!!), dann Polizei rufen - ohne mit ihm zu diskutieren. DAS wäre mein Favorit, mit dem du dich a) nicht mit ihm auseinandersetzen musst und b) nicht lügst und alle Regeln einhälst. Kein Gericht wird gesagt haben, dass er am Geburtstag vom Kind unbedingt dabei sein muss, das geht auch 3-4 Tage später oder wann immer der Urlaub vorbei ist!!!

Lade ihn ein zu einer kleinen Feier, die nach dem Urlaub mit der Familie stattfinden wird ... das ist doch okay und fair.

LG ... Kopf hoch!!

 
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