Geschrieben von Schwoba-Papa am 02.06.2006, 7:48 Uhr |
@benedikte
Klingt ja sehr pauschal !
Wir nehmen mal einfach folgendes an :
Dein Mann/Lebensgefährte verliert den Job oder gerät irgendwie in Notlage und sieht keinen Ausweg als den Kiosk auszurauben und um seine Forderung gegenüber dem Kioskbesitzer zu unterstreichen hat er ein Messer dabei.
Ansich ja schlimm genug.
Nun kommen 2 Polizeibeamte und knallen ihn mal so ab ! Und ja, erklär mir mal warum erst in den Bauch und dann in das Bein geschossen wurde. Und warum es 2 (Zwei) Beamten nicht möglich ist einen Messerstecher zu entwaffnen !
Schade um deinen Mann, aber er hätte nur nicht den Kiosk überfallen sollen !
Natürlich steht eine Straftat vorne an, aber es gibt einen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit !
Grüßle
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