Geschrieben von krueml am 21.12.2006, 14:25 Uhr |
@annikala
Was soll das denn??? Du solltest mein Posting erst Mal lesen bevor Du mich als blauäugig hinstellst.
Es gibt 2 Möglichkeiten. 1. Die Forderung ist berechtigt, dann muss man sich einigen 2. Die Forderung ist nicht berechtigt, dann muss man einen Beleg bringen, dass man bezahlt bzw. z.B. die Ware zurückgeschickt hat.
Nicht mehr und nicht weniger habe ich geschrieben...
- ugv inkasso - bibi76 21.12.06, 12:55
- Re: ugv inkasso - krueml 21.12.06, 13:25
- Re: ugv inkasso - bibi76 21.12.06, 14:01
- krüml - annikala 21.12.06, 14:19
- @annikala - krueml 21.12.06, 14:25
- oder anders... - Suka73 21.12.06, 15:47
- habe übrigens was sehr gutes gefunden - Suka73 21.12.06, 15:58
- @annikala - krueml 21.12.06, 14:25
- Re: ugv inkasso - krueml 21.12.06, 13:25